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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #6 (permalink)  
Alt 26.09.2007, 23:47
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Anzahl "erlaubter" Domains bei gleichem Namen und mehreren Schreibweisen sowie TL

Neben dem was Styx erwähnte (Ausnahmefälle bei Gattungsbegriffen, Marken, Bekanntheit ...) noch etwas, was ich eigentlich mit Domaingrabbing meinte. Dazu bemühe ich mal Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Domaingrabbing
Zitat:
Ziel ist es, entweder diese Domains gewinnbringend zu verkaufen oder durch deren aktive Nutzung Besuchern zu suggerieren, eine Webseite zu einem bestimmten Thema oder Begriff zu sein, obwohl der Inhalt wenig mit dem als Domainnamen benutzten Begriff zu tun hat. So werden häufig Pseudo-Suchmaschinen nur betrieben, um die eingefügten Werbelinks zu vermarkten, ohne die Vorteile echter Suchmaschinen zu bieten.
...
Eine Abgrenzung zwischen Domaingrabbing (im Sinne von "Hamstern" zu unterschiedlichsten Zwecken) und Domainhandel (Registrierung von Domains auf Vorrat zwecks Verkauf) ist kaum möglich - beides bezeichnet die Registrierung von Domains in einer größeren Zahl als zur unmittelbaren eigenen Verwendung. Obwohl dieses Hamstern in vielen Fällen von der Rechtsprechung als legaler Domainhandel eingestuft wird, werden auch immer wieder spektuläre Missbrauchsfälle bekannt.
Bei Domaingrabbing geht es meiner Meinung nach also nicht nur um Markenverletzung oder Ausnutzen von Namen (auch wenn dies wahrscheinlich der wichtigste und gefährlichste rechtlich problematische Fall ist) - es geht auch darum, bewußt dafür zu sorgen, eine "Knappheit" zu erzeugen.

Das mag zwar marktwirtschaftlich Okay sein und rechtlich nicht angreifbar, aber wer das Internet an sich als Markt versteht stellt sich auf eine Stufe mit denen, die Emails als kostenpflichtigen Dienst einführen wollen, oder erst im Internet SMS kostenlos verschicken lassen, um dann, wenn es sich "eingebürger" hat richtig abzusahnen. Aber das läuft meiner Meinung nach am eigentlichen und ursprünglichen Sinn des Internets vorbei. Vielleicht wird es irgendwann mal so sein, das einige das "Internet" beherrschen (dann das "Meinnet"), aber ich hoffe, dass ich das nicht mehr erleben muss.

Nochmal aus dem Wikipedia Artikel
Zitat:
Unabhängig von systematischen Mißbrauchsfällen trägt das Domaingrabbing generell ebenso wie das Cybersquatting dazu bei, dass sich der Anteil aktiv genutzter Webseiten einer Domain zugunsten der lediglich zu spekulativen Zwecken reservierten Webseiten verschieben kann. Hierdurch kann wie im Falle von .eu der Entwicklung der Domain selbst erheblicher Schaden zugefügt werden.
Das Ganze ist aus meiner Sicht also weniger ein rechtliches Problem als ein Problem der Vernunft ... und da du das Problem ausschließlich auf die Menge der registrierten Domainen abgestellt hast, trifft dieser Punkt am ehesten zu.

Die Frage rechtlich zu beantworten würde also (von den Besonderheiten der Gattungsbegriffe und verwendeten Namen mal abgesehen) lauten: alles okay, kein Problem.
Ich persönlich sehen das doch etwas anders, ich finde es "moralisch" nicht in Ordnung, wenn jemand Domainen reserviert, ohne die entsprechend zu verwenden oder eine derartige Verwendung vorzusehen. Aber Moral wird nicht vom Einzelnen (mir) gemacht, deswegen wirst du dieses Problem nicht beachten müssen, ist bloß meine Meinung
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  #7 (permalink)  
Alt 27.09.2007, 02:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.09.2007
Beiträge: 3
Standard AW: Anzahl "erlaubter" Domains bei gleichem Namen und mehreren Schreibweisen sowie TL

Hallo Styx!

Auch Dir danke ich für Deine Antwort!
Was das Urteil zur mitwohnzentrale angeht, so ist mir dieses mittlerweile bekannt. Dennoch vielen Dank für den Hinweis.

Was Deine Einschätzung zu dem entsprechenden Absatz angeht, so hast Du mich falsch verstanden, bzw. ich habe mich wahrscheinlich etwas unglücklich und damit missverständlich ausgedrückt. Auch aaky hatte mich da nicht richtig verstanden, und die Sache anders interpretiert, als ich sie meinte. Um die Sache also zu klären, zunächst noch einmal die Zitate des betreffenden Absatzes aus meinem ersten Beitrag, dann Deine Antwort dazu und anschließend meine Erläuterung - das, was ich also wirklich meinte:

Also, zunächst mein usrprünglicher Beitrag:
Zitat:
Und wie steht die Lage, wenn andere durchaus noch die Möglichkeit hätten, eine identische Domain zu registrieren, nur eben dann mit anderer Schreibweise oder aber unter TLDs, deren Bekanntheit hier in Deutschland beim normalen Internet-Benutzer VIELLEICHT NOCH NICHT so hoch ist wie die der sehr bekannten TLDs .de oder .com.? Wenn also Begriffe unter diesen beiden TLDs (mit jeweils unterschiedlicher Schreibweise, also z.B. mit und ohne Bindestrich) von der gleichen Person besetzt wären und zusätzlich evtl. auch noch eine dritte TLD (z.B. .eu oder .info), wäre dies dann wettbewerbswidrig gegenüber einem anderen der später kommt, nur weil dieser nicht mehr die (seiner/ihrer Meinung nach) begehrteren/bekannteren Domains (z.B. .de, .com etc.) erhält?
Deine Antwort:

Zitat:
Zitat von Styx Beitrag anzeigen
wenn du sowas meinst wie you-tube.de oder utube.de, würde ich sagen ist das unzulässig.
Wenn du den gleichen oder einen ähnlichen Dienst anbietest, bestünde aus meiner sicht eine Verwechslungsgefahr. Bietest du einen anderen Dienst an, der sich unterscheidet, könnte der Verdacht auf Ausnutzen des guten Namens/Rufes aufkommen.
Ebenfalls ist es untersagt Tippfehler auszunutzen, z.B. gogle.de, statt google.de.

Ansonsten würde ich bei Gattungsbegriffen auf das Mietwohnzentrale-Urteil verweisen.
Der Vollständigkeit halber noch die Antwort von aaky dazu:
Zitat:
Versteh zwar nicht ganz, worauf das hinauslaufen soll, aber im Emdeffekt: wenn der andere ein Namensrecht nachweisen kann (gewerbliche Nutzung oder Marke) kann er Unterlassung fordern. Er muss die Domainen nicht kaufen ...
Um es deutlich vorweg zu sagen:

Ich meinte NICHT !!! Domain-Grabbing oder aber die Absicht als Trittbrettfahrer (oder sonst irgendwie ähnlich) tätig zu werden, also weder den guten Ruf eines Unternehmens oder einer Website auszunutzen oder irgendetwas anderes in dieser Art, wie Du vielleicht irrtümlich vermutet hast (und möglicherweise auch aaky - nach seiner oben zitierten Antwort zu urteilen).

Nein, ich meinte etwas anderes:

Wie schon erwähnt, bezog sich meine Fragestellung NUR !!! auf Gattungsdomains, UND FREI !!! von Rechten Dritter! Ich möchte dies DEUTLICH betonen, denn es stört mich, dass hier möglicherweise der Eindruck entstanden ist oder aber entstehen könnte, ich interessiere mich evtl. für Domain-Grabbing oder ähnliches (also "Trittbrettfahren", "Stören" oder wie man solch ein Verhalten sonst noch nennen könnte). DAS IST FALSCH UND NICHT DER FALL !!!

Ich meine das genaue Gegenteil!!!
Wäre es also (ganz allgemein betrachtet) in Ordnung, sich einen Domain-Namen (wie gesagt Gattungsbegriffe!) in z.B. zwei Schreibweisen vorbeugend sichern zu lassen (also mit und ohne Bindestrich) und auch unter verschiedenen TLDs, ebenfalls mindestens 2 (z.B. die .de.- und .com-Domain), einfach um sich selbst vor Domain-Grabbern, Trittbrettfahrern bzw. Störern (Rufausbeutern etc.) zu schützen? Mehrfach habe ich gelesen, dass es deswegen Streitigkeiten gab und gibt. Und es stellt sich daher die Frage, ob man diese Streitigkeiten von vornherein vermeiden kann?

Den von Dir zitierten Absatz aus meinem ersten Beitrag, auf den Du geantwortest hast, möchte ich daher (und in diesem Zusammenhang) noch einmal anschaulich und hoffentlich etwas besser formulieren:

Wenn sich z.B. "A" als erster genannte Beispiel-Gattunsgbegriffe als Domain registrieren lässt (ich nenne hier mein sehr deutlich hervorgehobenes Beispiel aus dem ersten Beitrag "GRIECHISCHE KUNST" (allgemein und FREI !!! von Rechten Dritter), also jeweils mit und ohne Bindestrich, sowohl unter der .de-, als auch unter der .com-Domain und evtl. auch noch unter der .eu-Domain, dann hat er also 4, evtl. auch 5 oder 6 Domains. Ein anderer Interessent, nenen wir ihn "B" taucht irgendwann auf und hat ebenfalls Interesse an diesen Begriffen (ob nun privat oder geschäftlich). Aber "B" kann keine Rechte geltend machen, denn diese Begriffe sind nicht Bestandteil seines Namens oder einer geschützten Marke - zumindest nicht zum Zeitpunkt der Registerierung durch "A" (andernfalls ist klar, das es Probleme geben könnte).

"A" hat sich hier also einfach früher als "B" die Begriffe gesichert. "B" hätte diese Domains auch gern, kann sie auch haben, NUR NICHT mehr unter den sehr bekannten .de- und .com-Domains, denn die sind belegt. Er muss also auf andere Domains ausweichen, die vielleicht NOCH NICHT ganz so bekannt sind; aber dafür sind diese noch frei. Es geht hier also NICHT darum, ob "B" der später kommt, die bereits registrierten .de- und .com-Domains von "A" abkaufen soll (wie aaky irrtümlich vermutete). Nein, es geht einfach nur darum, ob sich "B", der später kommt, damit abfinden muss, dass er auf andere TLDs ausweichen muss?

Könnte die Rechtsprechung also "A" wettbewerbswidriges Verhalten vorwerfen, weil er identische Domains (FREI !!! von irgendwelchen Marken- oder Namensrechten, zumindest zum Zeitpunkt der Registrierung) gleich unter mehreren TLDs registriert hat, darunter auch die sehr bekannten .de. und .com-Domains? Und ist es dann noch entscheidend, ob eine beabsichtigte Nutzung vorlag bzw vorliegt oder lediglich rein spekulatives Interesse? Müsste also "A" bei rein spekulativem Interesse, eher mit rechtlichen Problemen wegen wettbewerbswidrigem Verhalten rechnen, auch dann, wenn noch andere Schreibweisen oder aber andere TLDs (z.B. .net oder .info) verfügbar wären?

Ich hoffe, ich habe mich nun etwas klarer ausgedrückt und wäre noch einmal für eine Einschätzung dankbar!

Viele Grüße!
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  #8 (permalink)  
Alt 27.09.2007, 11:27
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Beiträge: 8.489
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Die Infos waren ja auch nur, um mögliche Probleme bei Massenregistrierung von Domainen aufzuzeigen. Was du persönlich machen willst ist deine Sache, darauf darf und will ich gar nicht eingehen.
Und zur Ausgangsfrage: Wenn keine anderen Gründe entgegenstehen (die von dir ja alle verneint wurden) sollte es keine Probleme geben, wenn man Tausende Domains unter verschiedensten TLDs registriert, da es hier keinerlei mit bekannte Regelungen gibt.
Und falls doch jemand was gegen die registrierten Domainen hat, wird er sich schon mit Angabe der Gründe melden.
Zitat:
Mehrfach habe ich gelesen, dass es deswegen Streitigkeiten gab und gibt.
Welcher Art denn?
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  #9 (permalink)  
Alt 27.09.2007, 12:05
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Standard AW: Anzahl "erlaubter" Domains bei gleichem Namen und mehreren Schreibweisen sowie TL

Also an der Registrierung wird man sicherlich nicht gehindert. Fragt sich für mich eher ob diese Domains dann auch für den in der Domain angegebenen Zweck benutzt werden.
Wenn man sich Griechische-Kunst.de registriert (mit und ohne -) aber nur ägyptische auf seiner Webseite hat und jemand der griechische anbietet klagt, würde ich aus meiner Sicht dem mit der griechischen Kunst die Domain zusprechen. Ob nun Gattungsbegriff hin oder her, der dortige Begriff soll auch dem Zweck nach genutzt werden.
Hat man aber griechische Kunst im Webangebot, spricht meiner Meinung nach nichts dagegen, warum sollte es auch.

Bei dem genannten Beispiel ist das auch eher unproblematisch, doch was ist mit Gattungsbegriffen, die mal schnell zu Markennamen werden können? Vor 50 Jahren dachte nie jemand daran das eine Bezeichnung für Geschwindigkeit mal zum Markenzeichen für Taschentücher oder ein Magazin wird. Tempo ist ja an sich auch nur ein Gattungsbegriff.
Im Web 2.0 kann das schnell gehen, Beispiel hier auch Youtube. "Du Röhre" (mal frei übersetzt) ist ja auch nur ein Gattungsbegriff, aber mutierte zu einem Begriff für ein Videoportal. utube.com, die einem Hersteller von Röhren gehört, hat hier schon Probleme mit Google bekommen, da im Englischen die Aussprache identisch ist. Auch hier handelt es sich nur um Gattungsbegriffe. Gibt endlose Unternehmen deren Namen eigentlich Gattungsbegriffe sind. Apple ist auch ein gutes Beispiel. Wer sagt denn das morgen nicht ein neues, erfolgreiches, Start-Up gegründet wird, dessen Name ein Gattungsbegriff ist? Domainstreit ist dann vorprogrammiert.
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