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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Ein privater Verkäufer verkauft einen Elektroartikel über ebay mit einer restlichen Herstellergarantie von 1 Jahr.Rechnung wird für Garantie mitgeliefert. Plötzlich hat das Gerät einen Defekt,der neue Käufer schickt es zur Reparatur an den Hersteller,der einen technischen Fehler feststellt und es nicht reparieren kann und somit den kompletten damaligen Kaufbetrag erstattet, allerdings auf das Konto vom ehemaligen Käufer (also dem ebay-Verkäufer), weil dessen Daten auf dem alten Lieferschein standen. Der neue Käufer will nun das ihm zustehende Geld.Der Verkäufer sieht nun das Geld auf seinem Konto und gibt es nicht raus,weil er glaubt,er besitze noch Ansprüche auf das Gerät,obwohl er es vor einem Jahr verkauft hat. Wie ist die Rechtslage? der Verkäufer hat doch rein gar nichts mehr mit dem Artikel zu tun und will nun Profit schlagen.Es gab einen rechtsgültigen kaufvertrag.Wem steht das Geld zu und wie soll der Käufer,der auf sein Geld wartet, sich verhalten? |
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| Das Geld fordern. Wieso kommt der Verkäufer auf den Gedanken "das steht ihm zu"? Hierzu bedarf es eines Anspruchs - den er nicht hat, wenn der Kaufvertrag damals ordnungsgemäß abgewickelt wurde. |
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| weil der vom Hersteller erstattete Betrag der komplette Neupreis ist und der Verkäufer es für die Hälfte bei ebay verkauft hat.Somit hofft er,was vom Kuchen abzukriegen,obwohl es nicht mehr sein Eigentum ist. |
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| Genau das mit dem Eigentum ist der Haken Der Verkäufer hat also keinerlei Ansprüche auf das Geld und muss es komplett herausrücken. |
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| Der Verkäufer hätte doch bei einem Verkauf sämtliche Rechte an den Käufer abgetreten. Es ist doch sein Pech, wenn er bei ebay etwas versteigert und keinen Sofortkauf mit Festpreis anbietet. Damit muss man leben. Sowas nennt man Unternehmerrisiko. |
| Tags: garantie, kaufvertrag, rechtsgueltiger |
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