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Linkhaftung Hafte ich für Links auf meiner Homepage?

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  #1 (permalink)  
Alt 09.01.2004, 21:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.01.2004
Beiträge: 1
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Hallo !
In einem Chat-Profil gibt eine mir unbekannte Person meine private Homepage als die seinige aus, was ich natürlich ungeheuerlich finde und dieser Person untersagen möchte. Da er zusätzlich auch noch schreibt er sei Nudist und würde sich gerne onanierend vor Web-Cams zeigen entsteht der Eindruck, dass ich dieser ... (mir fehlt das passende Wort) bin.
Leider weiss ich von dieser Person nur den Nicknamen, den er im Chat benutzt. Was also kann ich tun ? Bzw. welche rechtliche Grundlage habe ich überhaupt um etwas gegen diese Person zu unternehmen ?
Für Informationen wäre ich echt dankbar.
Gruss Rudi !
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  #2 (permalink)  
Alt 08.03.2004, 22:10
Benutzer
 
Registriert seit: 07.03.2004
Beiträge: 51
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Ich würde den zuständigen Administrator anschreiben und auf diesen Sachverhalt hinweisen. Eigentlich sollte dann der onanierwillige Nudist eine "Abmahnung" bekommen - was ihn natürlich aber nicht davon abhalten muß, das gleiche Spielchen an anderer Stelle unter einem anderen Nick zu wiederholen. Evtl. hast Du auch eine Chance, über den Administrator weitere Schritte (z.B. wegen Verunglimpfung o.ä.) einzuleiten - Details dazu kann dir aber ein Anwalt besser ausmalen.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.03.2004, 17:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
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Hallo,

juristisch fällt mir da ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch ein (§ 823, § 1004 BGB) wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes im Zusammenhang mit den Onaniegeschichten oder eines Eingriffs in den Gewerbebetrieb, wenn gewerbliche Interessen berührt sind.

Schwierig ist es, die Identität der Person festzustellen. Es würde über die IP gehen, die bekommt man in der Regel bei zivilrechtlichen Streitigkeiten vom Provider nicht heraus. Also sollte man zunächst Strafanzeige stellen (Verleumdung oder ähnliches) und versuchen im Rahmen des Strafprozesses von der Staatsanwaltschaft die Anschrift zu bekommen.

Da das ganze ziemlich aufwendig ist, würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen, wenn tatsächlich ernsthafte Interessen berührt sind.

mfG
Gast
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  #4 (permalink)  
Alt 07.05.2005, 08:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
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Rudi I totally agree with you.
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  #5 (permalink)  
Alt 08.05.2005, 12:22
Benutzer
 
Registriert seit: 07.03.2004
Beiträge: 51
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Zitat:
Zitat von Anonymous
juristisch fällt mir da ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch ein (§ 823, § 1004 BGB) wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes im Zusammenhang mit den Onaniegeschichten oder eines Eingriffs in den Gewerbebetrieb, wenn gewerbliche Interessen berührt sind.
Das funktioniert aber wohl nur wenn der "Nicknutzer" auch im Geltungsbereich des BGB ansässig ist....
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