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| Anzeige bin neu hier erstmal HALLO an alle... Hier ein allgemeiner Sachverhalt: Wenn jemand z.B einen Artikel bei Ebay ersteigert und Verkäufer aber nach der Auktion versucht einen anderen Betrag bzw höheren Betrag zu Verlangen bzw Ware nicht rausrücken will, was sollte man tun? Beispiel: Verkäufer bietet 4 teile in seinem Angebot an. Auktion endet und Verkäufer will aufeinmal mehr Geld als wie am Autkionsende. Beispiel Verkäufer will 4 mal Auktionspreis per Mail ! Verkäufer wird drauf aufmerksam gemacht das Er Ebay gebühren hintergeht und das er mehr Geld haben möchte als wie die Auktion beendet war! Nach einer E-Mail hat der Verkäufer dann eingesehen das er mit der masche nicht ankommt und hat Wortwörtlich z.B geschrieben: "ok sie bekommen ihre 4 teile". Verkäufer gibt dann doch per Mail zu das er nun 4 Teile Verkauf hat zum Autkionspreis und diese dann abschicken möchte! So z.B Montag kam nächste Mail "Ware ist raus" z.B bis Dato keine ware ankommt kann es sein das Verkäufer mit dieser masche Verusucht die Teile zu behalten? Im Auktionsangebot stand "unversicherter versand" nun hab ich etwas gegoogelt und da stand das sich viele mit dem unversicherten versand raustricksen können! Heist sie tun so ob als die Ware versendet wäre und tricksen so den käufer ab..heist dann Ware ist wohl verloren gegangen Käufer trägt risiko!" Was soll man tun wenn man unbedingt den Artikel haben und nicht das Geld haben möchte. kann man ssich nun den Artikel wo anders kaufen und der verkäufer muss einem das GEld geben? Sollte man zum Anwalt? Hoffe konnte mich artikulieren... Geändert von Xiremi (29.09.2007 um 15:40 Uhr). |
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| Zunächst mal ein paar allgemeine Anmerkungen: Zitat:
Aber: Der Verkäufer muss nachweisen können, dass er die Ware auch wirklich bereitgestellt hat (zur Post gebracht hat). Und diesen Nachweis muss er auch bei unversichertem Versand erbringen - was ungleich schwerer als bei versichertem Versand ist, da der Versender in der Regel keinen Beleg bekommt. Eine Mail allein reicht dazu nicht aus, der Verkäufer muss nachweisen, dass er seiner Verpflichtung nachgekommen ist. Sich mit "unversichertem Versand" rauszureden ist eine übliche Masche, dürfte in Streitfällen allerdings völlig belanglos sein. Andererseits könnte auch - abhängig von der Ware - ein unversicherter Versand Fahrlässigkeit bedeuten, da der Verkäufer bei der Übergabe an das Versandunternehmen im Auftrag des Käufers handelt. Und sobald Fahrlässigkeit vorhanden ist könnte sich das Risiko umkehren, Ist aber auch vom Einzelfall abhängig. Man sollte in solchen Fällen den Verkäufer anmahnen (und nicht nur per Email sondern nachweislich - zB. Einschreiben), die Ware zu liefern - und wenn er darauf besteht, dass er die Ware verschickt hat, sollte er einen Nachweis erbringen. Kann er das nicht - Pech für ihn. Ob man in einem solchen Fall zum Anwalt gehen soll, hängt von jedem selbst ab. In einem Fall, indem der Verkäufer den Kürzeren zieht muss er die Kosten ersetzen. Ebenso alle weiteren Auslagen. Zieht man selbst den Kürzeren (zB. der Verkäufer hat einen Zeugen für den Versand) bleibt man auf den Kosten sitzen. Übrigens muss der Verkäufer nur dann etwas zahlen wenn man sich den Artikel anderswo beschafft, wenn es sich um Schadensersatz handelt - also die entsprechenden Voraussetzungen (Schuld des Verkäufers) erfüllt sind. Handelt man diesbezüglich vorschnell kann man ganz schnell auch noch auf den Kosten sitzenbleiben. Und ich persönlich würde zusätzlich eBay von den Machenschaften des Verkäufers informieren (zB. die Mails hinschicken, wo er mehr Geld fordert) |
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| Gibt es fristen die man einhalten muss bevor man zum Anwalt geht? Ebay sagt z.B man solle 10 Tage warten und dann handelt erst ebay! Wie schauts mit Anwalt aus ab welchem Zeitraum sollte man den einschalten? Also wie lange sollte man allgemein warten nicht das Fristen verstreichen und der Verkäufer sich ins Fäustchen lacht ? Wie kommt man an die Adresse des Ebay Verkäufers um Ihn einen Brief per einschreiben zu schicken? Danke Geändert von Xiremi (30.09.2007 um 12:54 Uhr). |
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Zitat:
Zitat:
Hat man die nicht mehr (großer Fehler), muss man erstmal zu den Mitteln greifen die man hat. Passiert nichts, wird nach einer Anzeige die Adresse durch die Ermittlungsbehörden ermittelt. Da sollte man dann aber anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen (am Besten vor der Anzeige) |
| Tags: ebay, schickt, verkaeufer, ware |
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