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| Anzeige wie ist denn folgender hypothetischer Sachverhalt zu sehen: Jemand bestellt bei einem Online-Anbieter einen Prozessor, der auch per Mail sofort bestätigt würde (die Bankdaten wären z.B. in der Bestätigung enthalten) und derjenige würde sofort überweisen, z.B. an eine ausländische Bank mit IBAN-Nummer. Dann, mal angenommen, kommt per Mail 7 Tage später eine ziemlich formlose Mitteilung, dass die Ware versandt worden wäre, allerdings ohne irgendwelche Versandangaben, und seither versucht man per Mail und auch per Telefon, den Anbieter zu erreichen: Fehlanzeige. Das Telefon (z.B. 0900er Nummer) geht nicht, d.h. es kommt gar keine Verbindung zustande, und Mails würden nicht mehr beantwortet. Was könnten man so jemandem raten, wie er vorgehen kann??? Danke und viele Grüße! |
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| Zunächst sollte man den Verkäufer nachweislich anschreiben und eine Frist zur Lieferung setzen (das tut man in der Regel per Einschreiben). Reagiert der Verkäufer immer noch nicht, oder behauptet er, das Teil sei "auf dem Postweg verschollen" sollte man professionelle Hilfe (Anwalt) nehmen. Sehr gut machen sich für solche Fälle Rechtschutzversicherungen Sollte der Verkäufer darauf bestehen, dass die Ware versandt wurde, muss er einen Nachweis erbringen. Und dabei ist es egal, ob der Versand versichert oder unversichert war. Das hat nur Bedeutung ob man sein Geld wiederbekommt, wenn das Teil TATSÄCHLICH auf dem Versandweg verloren ging. Und dass kann nur der Verkäufer mit entsprechenden Belegen oder Zeugen nachweisen. Kann er das nicht, wird sicherlich davon ausgegangen, dass er es gar nicht verschickt hat. |
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| Hallo, aaky, erst mal vielen Dank für die Informationen. Zitat:
Und wie würde sich die Vorgehensweise ändern, wenn man Hinweise findet, die darauf hindeuten, dass es sich bei dem betreffenden Online-Versand um einen Fake handelt, d.h. dass nie die Absicht vom Seitenbetreiber bestand, Ware zu versenden (z.B. Ungereimtheiten im Impressum etc.) Für weitere Meinungen wäre ich sehr dankbar. Viele Grüße. |
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| Per Email wäre schon ausreoichend, nur besteht bei Emails der Nachweis des Zugangs beim Absender. Das bedeutet, wenn der Verkäufer nicht auf die Mail reagiert udn es spätrer zu einem Rechtsstreit kommt und der Verkäufer sagt "hab ich nie bekommen" steht man ganz schlecht da, in der Regel wird dann dem Käufer ein Mangel im Vorgehen nachgewiesen, was schlimmstenfalls dazu führt, dass das Ganze verloren geht. Sobald sich etwas auf einer rechtlichen Ebene und nicht mehr im Vertragsverhältnis bewegt sollten Emails ein für alle mal tabu sein. Aber die Entscheidung muss jeder für sich selbst treffen, ich kann nur dringend davon abraten, in jedem zweifelhaften Fall Emails zu versenden oder zu akzeptieren (gleiches gilt ja auch für Mails vom Verkäufer ...) Und selbst wenn man "Hinweise" findet - wer sagt das Ungereimtheiten auch wirklich welche sind und nicht nur aus der Unkenntnis der rechtlichen Lage des Verkäufers resultieren. Oder der Verkäufer ist umgezogen und hat seine eBay-Vorlage noch nicht angepasst, oder, oder, oder ... Die Beurteilung sollte man Fachleuten überlassen. Alles in allem würde das ander Vorgehensweise nicht das Geringste ändern. |
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| Zitat:
Auf jeden Fall danke für weitere Ideen :-) |
| Tags: erhalten, onlinekauf, reaktion, versenders, ware |
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