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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige nehmen wir an, ich würde einen Online Shop betreiben auf dem es möglich ist, sich zu registrieren um den Inhalt der Seite betrachtet zu können. Zudem ist natürlich, wie bei den meisten Internetkäufen, ein Rücktritt innerhalb von 14 Tagen möglich, sofern eine schriftliche oder telefonische Kündigung erfolgte. Was wäre, wenn sich nun Leute auf der Seite anmelden, die 14 Tage Frist überschreiten und sich nun weigern das Geld zu bezahlen? Nun, im ersten Schritt würde man einen Anwalt einschalten. Ketzt passiert aber so ein Fall sicher nicht selten und die Anwaltskosten wären recht hoch. Der Shop wäre am Anfang sicherlich auch nicht sehr groß und es würde schwer fallen sich auf das Risiko einzulassen oft einen Anwalt einzubeziehen. Welche Lösungen wären da möglich? Grüße Dennis Geändert von Noro (02.10.2007 um 15:03 Uhr). |
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| Prinzipiell hat der Widerruf mit 14 Tage Frist erstmal nichts damit zu tun, wann die Kunden bezahlen. Die Frist (14 Tage, unter Umständen 1 Monat) beginnt nämlich erst mit Erhalt der Ware. Somit völlig unrelevant für den Zeitraum des Eingangs der Bezahlung. Als Verkäufer kann man eine Frist festlegen, in der die Bezahlung erfolgen soll. Sowas ist dann ein Vertrag unetr Bedingungen. Bezahlt der Kunde in der Frist ist ein Vertrag zustande gekommen, wenn nicht dann eben nicht. Wenn ich das aber richtig sehe, bezahlen die Leute für den Inhalt der Seite? Dann ist dies eine Leistung, die nicht zurückgewährt werden kann. Die Möglichkeit des Widerrufs ist dann ausgeschlossen und die Benutzer sind verpflichtet zu zahlen. Da man hierbei (unter Beachtung der Seriosität und Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen) im Recht ist, kann man seine Zahlung einfordern. Das erfolgt dann in der Regel über Mahnung, Inkasso, Mahnbescheid, Volstreckung. Ein Anwalt ist in diesem Verfahren in der Regel nicht erforderlich. |
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| "Dann ist dies eine Leistung, die nicht zurückgewährt werden kann. Die Möglichkeit des Widerrufs ist dann ausgeschlossen und die Benutzer sind verpflichtet zu zahlen." > Sehr interessant, dass wusste ich nicht. Da der Shop ja, wie gesagt, am Anfang recht klein wäre ich auf der Suche nach einem Inkassounternehmen, dass nur bei Erfolgreicher "Eintreibung" Geld verlangt. Falls jemand solch ein Unternehmen kennt, wäre ich über eine private Nachricht sehr erfreut. |
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| Tags: betreibe, nutzern, online, probleme, shop |
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