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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 02.10.2007, 16:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 1
Standard domain-Besitzer tot - Rechtsnachfolger (oder wer sonst) kann Domain kündigen... !?


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hallo zusammen,
mal folgendes theoretisches Problem - es gibt 3 Domainen die von jemandem (sowas wie 'nem ehemaligen Verehrer) auf seinen Namen registriert wurden - alle drei Domains enthalten (in der Adresse) einen Namen und z.T. auch ein Bild von einer anderen Person.
Der Domaininhaber ist vor drei Jahren gestorben -- man hatte gehofft, dass der Provider diese Seiten deshalb -da dafür ja nicht mehr bezahlt wird- aus dem Netz nehmen würde. Die Domain ist aber immer noch im Netz und die Seiten noch immer abrufbar.

Wie gesagt: der Domaininhaber, der auch bei der Denic als solcher eingetragen ist, ist seit drei Jahren tot und ich frage mich jetzt, was für Möglichkeiten man hat, diese Seite bei der Denic bzw. beim Provider "abschalten" zu lassen. --- Bzw. wer müsste das veranlassen ?? Der (tote) Domaininhaber hat lediglich eine über 80 Jahre alte Mutter, die keine Ahnung von Internet oder ähnlichem hat...
Gruß,
känguru_08/15
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  #2 (permalink)  
Alt 02.10.2007, 16:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: domain-Besitzer tot - Rechtsnachfolger (oder wer sonst) kann Domain kündigen... !

Die Rechtsnachfolge wird meiner Meinung anch durch Erbschaft bestimmt, also der Rechtsnachfolger des Inhabers wird zunächst Inhaber. Wenn die nicht mehr bezahlt werden wird sich der Provider sicherlich an diese Person wenden, und es gibt tatsächlich Leute, die alles bezahlen, was an Rechnungen reinkommt ...

Theoretisch sollte aber eine Information an den Provider wegen Verstoß gegen persönliche Rechte (Veröffentlichung Namen, Bild ...) durch die betroffene Person ausreichen, damit die Inhalte verschwinden.
Auch könnte eine Info an die Denic Erfolg bringen, da der Inhaber der Domain ja nicht mehr existiert. Die sind für solche Infos dankbar.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.10.2007, 15:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.09.2007
Ort: Bergkamen (bei Dortmund)
Beiträge: 21
Standard AW: domain-Besitzer tot - Rechtsnachfolger (oder wer sonst) kann Domain kündigen... !

Und wer Rechtsnachfolger ist (oder ob es einen Erben überhaupt gibt), erfährt man beim zuständigen Nachlaßpflger am Amtsgericht (zuständig: Ensprechend der Daten des Toten)
__________________
Rechtsanwalt Hendrik Peters
Wer mehr über mich erfahren möchte: http://kanzleipeters.de
Alle Beiträge hier sind keine Rechtsberatung sondern Meinungsäußerung.
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