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  #1 (permalink)  
Alt 02.10.2007, 18:56
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Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 9
Frage Abmahnung und gut is ... ???


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Hallo zusammen !!

Hätte da gerne mal ein Problem : Wenn man ein Abmahn-Schreiben erhalten hat und man auf den (will`s mal vorsichtig formulieren) "Deal" eingegangen ist, ist diese Sache dann "vom Tisch" ?? Steht man anschliessend irgendwie "unter Beobachtung" , praktisch so wie eine Bewährung oder ähnliches ??

Würde mich mal so interessieren. Hoffe die Frage ist allgemein genug gestellt ??

mfg

sputnikfreak
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  #2 (permalink)  
Alt 02.10.2007, 20:11
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Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Abmahnung und gut is ... ???

Solange man sich an "Deal" hält. Allerdings wenn man sich zur Unterlassung verpflichtet hat, darf man sich NICHTS mehr leisten, sonst wird es richtig teuer. Und dann kommt es auf die Formulierung der Unterlassung an, wofür man dann alles gerade stehen müsste.
Deswegen wird auch immer empfohlen, vor dem Eingehen von "Deals" diese und die allgemeine Rechtmäßigkeit der Abmahnung von einem Fachmann (sprich Anwalt) prüfen zu lassen. Nicht alles, was begründet (und vielleicht wahr) ist, ist auch rechtens (siehe Abmahnwellen).
Eventuell ist ja sogar die Abmahnung rechtswidrig, dann hat man anstelle des "Deals" dem anderen ziemlich gut zugearbeitet.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.10.2007, 09:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 9
Standard AW: Abmahnung und gut is ... ???

Hallo nochmal !!

Also in meinem Fall war das wohl alles korrekt. Bin zwar kein RA , aber ich bin ausgebildeter Kaufmann mit einem recht gut sortierten Hintergrund- und Allgemeinwissen. Habe mich auch über's I-Net über die RA-Kanzlei ausgiebig informiert. Ist wohl schon so, daß die betreffende Kanzlei sich ganz an alle rechtlichen Gepflogenheiten hält. So umfasste das Abmahn-Schreiben 4 Seiten incl. der Kopie einer Vollmacht des/der Geschädigten. Auch die Erläuterungen bzw. Erklärungen mit den dazugehörigen Paragraphen etc. pp konnte man dann alles ganz einfach per I-Net nachverfolgen und nachlesen.

Das einzige, was ich dann nicht herausfinden konnte, war eben die Frage, die ich dann auch gestellt habe. Mit Zahlung der im Abmahnschreiben genannten Summe, sowie der geleisteten Unterschrift auf der Unterlassungs-Erklärung sollte sich dann das Thema erledigt haben. So war und ist meine Hoffnung. Die nachfolgende Frage wurde dann nicht so eindeutig beantwortet. Ist es den/der ursprünglich Geschädigten gestattet, mich weiterhin (sie haben ja jetzt meine offizielle Anschrift) zu beobachten ?? Zwar wird ja bei jeder neuen Einwahl in I-Net eine neue IP-Nummer generiert, aber auf Anfrage beim Provider könnte der ja weiterhin meine I-Net-Spuren preisgeben. Darf der Provider dies auf den blossen Verdacht hin, man könnte ja wieder.... ??? Darf das RA-Büro dies veranlassen, auf den blossen Verdacht Hin ??? Darf der (ehemalige) Geschädigte dies hin, auf den blossen Verdacht hin... ??? So getreu dem Motto "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht" ??

Dabei fällt mir gerade noch eine Frage ein: Bekomme ich jetzt eigentlich von dem RA irgendwie eine Bestätigung, daß man das Verfahren einstellt hat ??

Ist leider ein Mega-Thread geworden, aber so einige Sachen dauern halt länger !!

Wäre für 'ne Antwort sehr dankbar.

mfg
Sputnikfreak
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  #4 (permalink)  
Alt 03.10.2007, 10:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Abmahnung und gut is ... ???

Bisher ist es so, dass man nur bei Verdacht einer (begangenen) Straftat überwascht werden darf. Die Frage ist jetzt, was ist mit dem Strafverfahren?
Die Unterlassung ist ja ausschließlich zivilrechtlich - das Strafverfahren ist etwas ganz anderes. Wenn das noch läuft kann man durchaus überwacht werden. Und der Rechtsanwalt hat damit nichts zu tun, das liegt bei der Staatsanwaltschaft.

Und wenn man in eine "Verfolgung" des RAs wieder reinrutscht, weil der "zufällig" noch andere Gebiete bearbeitet, kann es zivilrechtlich teuer werden. Auch das hat mit dem Strafverfahren nichts zu tun.

Das eigentliche ist hier eine ganz klare Trennung Strafrecht (Überwachung, Adressermittlung über IP) und Zivilrecht (Unterlassung, Schadensersatz).
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  #5 (permalink)  
Alt 04.10.2007, 06:30
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Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 9
Standard AW: Abmahnung und gut is ... ???

Hallo !!

Okay - das habe ich jetzt so weit verstanden. Wie sieht's eigentlich bei einem Forum, wie diesem hier aus ??

Ich denke mal, dass dieses Forum auch div. RA und und auch der Staatsanwaltschaft bekannt sein dürfte. Wenn jetzt hier so viele User und Forumsteilnehmer sich hier austauschen und von Ihren Problemen berichten, könnte man im Umkehrschluss darauf kommen, dass sich der eine oder andere hier ja selber belastet.

Dürfen RA-Kanzleien in Verbindung mit Staatsanwaltschaft auf einen konkreten Verdacht hin von Euch Nutzerdaten anfordern ?? Seid Ihr zur Herausgabe von personenbezogenen Daten irgendwie verpflichtet ??

Grüsse
sputnikfreak
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