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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige man hat einen gebrauchten, elektronischen Artikel bei ebay bei einem gewerblichen Verkäufer gekauft und in der Artikelbeschreibung sind keinerlei Angaben über den Gewährleistungszeitraum. Dann geht dieser Artikel nach 2 Monaten kaputt und beschädigt andere Sachen aus dem Haushalt durch Flammen. Man meldet den Schaden und den Sachmangel an den Verkäufer und dieser antwortet, dass das 1 monatige Widderrufs-/Rückgaberecht schon abgelaufen sei. Das wäre doch rechtlich nicht haltbar dem Käufer gegenüber, oder? Denn es bestand ja ein Sachmangel und der Verkäufer müsste entweder Nacherfüllen oder das Geld zurück überweisen. Und ist es zulässig keinerlei Angaben über die Gewärleistung in der Artikelbeschreibung zu haben? Ist der entstandene Schaden auch vom Verkäufer zu tragen? Und wie sollte der Käufer in so einem Fall weiter agieren? Polizeianzeige? Für antworten auf diesen hypotetischen Fall bin ich dankbar. |
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| Wie du schon richtig erkannt hast hat das Problem nichts mit Widerruf zu tun. Also ist die Frist völlig egal. Zitat:
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| Wäre es sinnvoll, wenn der Käufer noch eine Mahnung oder Fristsetzung schickt? Natürlich per (Einwurf-) Einschreiben. Falls ja, würde mich noch intressieren, wie ein Käufer in so einem Fall formulieren sollte? Falls ich der Kaufer wäre, was ich nicht bin, würde ich es so formulieren. Bei den [] sind natürlich die Dinge beim Namen zu nennen: Zitat:
Geändert von fabian (04.10.2007 um 15:33 Uhr). |
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| Dert Käufer müsste auf jeden Fall seine Ansprüvche geltend machen, könnte man zwar auch über einen Anwalt, aber der könnte zunächst auch nichts anderes machen. Und zu dem Text, soweit okay, was die Fristen angeht kommt es auf den Einzelfall an. Aber: ich würde keine Konjunktive verwenden (die Krankheit der deutschen Sprache) - im englischen kann I'd nicht nur "I could" sondern auch ein "I should" bedeuten, die Sprache hat der deutschen etwas voraus Also sowas wie "sollte", "könnte", "würde", "dürfte", "hätte" hat in solchen Schreiben nichts zu suchen, meiner Meinung nach. Das zeugt von Zweifeln, Schwäche, Unsicherheit ... Zitat:
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| Tags: gewaehrleistung, gewerblicher, verkaeufer |
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