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Linkhaftung Hafte ich für Links auf meiner Homepage?

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  #1 (permalink)  
Alt 03.10.2007, 20:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 1
Standard Jugendschutz und Toplisten


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Eine Frage zum Thema Jugendschutz in Deutschland.

Man moechte eine Seite auf einer Topliste eintragen und auch auf diese Verlinken.
Die Topliste selber beinhaltet keinerlei FSK18 Inhalte, welches auch staendig kontrolliert wird. Allerdings ist es nicht moeglich alle Seiten zu Kontrollieren auf welche diese Topliste Verweist. Daher ist es durchaus moeglich, dass eine andere Teilnehmerseiten dieser Toplist FSK 18 Inhalte ungeschuetz anbietet.

Weiss jemand in wie weit dies rechtlich von belangen ist?

MfG
GP
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  #2 (permalink)  
Alt 03.10.2007, 21:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Jugendschutz und Toplisten

Da man mit Verlinkung die Haftung auf die Inhalte verlinkten Seiten mit übernimmt (und nein, das kann man mit Disclaimern nicht ausschließen http://www.e-recht24.de/artikel/linkhaftung/ ), kann dies auch für deren Links sein, die selbst ja nichts anderes als Inhalte darstellen - vor allem bei Toplisten, die nicht mal irgendwelchen anderen Inhalt haben.
Und wenn man vorher weiss, dass derartige Links erscheinen können, weiss man auch, was man auf sich nimmt, wenn man verlinkt. Kein Entkommen.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.10.2007, 23:17
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Jugendschutz und Toplisten

Der Artikel bezieht sich aber noch auf TDG ne
Möglicherweise gibt es aber bei Toplisten ne Rechtslücke. Genau so hat "positive Kenntnis" meine Aufmerksamkeit auf sich gezogen.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.10.2007, 23:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Jugendschutz und Toplisten

Zitat:
Der Artikel bezieht sich aber noch auf TDG ne
Mag sein, die Pflege einer Webseite neben der Tätigkeit kann schon etwas dauern - kann ich mir vorstellen, ist ja nicht meine
Dafür gibt es aber hier News, vielleicht ist das aktueller
http://www.e-recht24.de/news/linkhaftung/
Zitat:
Möglicherweise gibt es aber bei Toplisten ne Rechtslücke
Kann auch sein, allerdings wird diese durch genug Beispielfälle ausgefüllt. Und dass Links Inhalte sind ist inzwisachen unumstritten, also könnte sich die Haftung auch auf das beziehen, was dahinter liegt, die Frage ist nur, wo hört das auf.
Ich würde es auf den Präzedenzfall aber nicht ankommen lassen wollen
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  #5 (permalink)  
Alt 04.10.2007, 23:39
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Jugendschutz und Toplisten

Ich bestimmt nicht. Aber irgendwann muss es kommen. Nachher wird es noch kritisch, wenn man auf ne Suchmaschine Linkt, weil dort auch rechtswidrige Links hinterlegt sind.
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