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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige ich habe folgende Frage: Angenommen man vereinbart privat mit einer anderen Privatperson in einem Internet-Forum einen Kauf. Der Verkäufer schickt der Person ein (gebrauchtes) Kosmetikprodukt, der Käufer überweist mir einen vereinbarten Betrag (natürlich nicht den Neupreis). Vorab wurde geschrieben, dass man die Ware erst nach Geldeingang versendet, da man schon schlechte Erfahrungen gemacht habe. Der Käufer hat dem zwar zugestimmt, ist jedoch der Meinung, daß bei privaten Verkäufen gilt: Ware für Geld, also beides gleichzeitig. Ich bin nicht dieser Ansicht, weil es sich nicht um einen Ladenkauf handelt, sondern um einen privaten Internetkauf bzw. -verkauf. Wer hat da nun Recht? Kann man als Privatperson Vorkasse verlangen oder dürfen dies nur gewerbliche Internet-Händler? Über eine Auskunft würde ich mich freuen. LG, Medusa |
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| Das ist die Frage der Vertragsfreiheit. Wenn im Gesetz keine Verbote ausgesprochen werden, kann man als Vertragspartei (und dabei spielt es keine Rolle ob gewerblich, privat, juristische oder natürliche Person) vereinbaren was man möchte, und wenn die andere Vertragspartei zustimmt, gilt es als vereinbart. Da es zu dem Thema keine Regelung gibt, sondern nur "wenn nicht anders vereinbart" ist eine Vereinbarung der Vorauszahlung durchaus möglich (und wird bei eBay zum Beispiel tausendfach täglich gemacht - auch bei Privatverkäufen). Und da macht das Gesetz keinen Unterschied zwischen Privat oder irgendetwas anderem. Kurz: Die Regelung ist durchaus rechtskräftig, wenn beide ihr zustimmen. Allerdings kann eine nachträgliche Änderung der Vertragsbedingungen eine Auflösung des Vertrags zur Folge haben. Sprich: eine Partei möchte etwas nicht mehr, dann kann man den Vertrag auflösen. Ich als Verkäufer in einer solchen Situation würde vom Vertrag zurückzutreten, da der Käufer offensichtlich nicht gewillt ist, den Vertrag so einzuhalten wie vereinbart, was dazu führt, das es am Ende nur Streitigkeiten geben wird ... Aber das sollte jeder für sich selbst entscheiden, das ist weder ein Rat noch ein Tipp |
| Tags: privatem, verkauf, vorkasse |
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