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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 05.10.2007, 11:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.10.2007
Beiträge: 1
Frage Ungewollte E-Mails


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Mal eine allgemeine Frage:

Was ist, wenn man ständig von einem bestimmten Absender E-Mails empfängt, die man nicht empfangen möchte und dies ihm auch mitgeteilt habe.

Bei Spams ist klar, dass man da fast nichts machen kann, da die ja gefakte Adressen benutzen. Aber was kann man tun, wen eine gültige E-Mail bekannt ist und man den Absender identifizieren kann?

Man bekommt also immer wieder nervtötende E-Mails die den Empfänger einfach nicht betreffen.

Lg
Kassiopaya
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  #2 (permalink)  
Alt 05.10.2007, 12:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Ungewollte E-Mails


Kommt darauf an, welche Ziele die Mails verfolgen.
Auch das kann Spam sein (zum Beispiel weil man irgendwo in Listen eingetragen wurde und obwohl man sich abgemeldet hat immer noch ungefragt Mails erhält). Und dagegen kann man sich wehren.
Oder es kann Stalking sein, wenn die Emails mit der Absicht der Belästigung versandt werden. Das ist strafbar, also kann man auch dagegen vorgehen.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.10.2007, 01:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.10.2007
Beiträge: 2
Standard AW: Ungewollte E-Mails


Wenn es kein Spam ist (anonyme Werbeversender)
sondern dem Mail-Empfänger der Mail-Versender bekannt ist,
würde ich mich ernsthaft mit dem auseinandersetzen.

Eine Klage auf Unterlassung oder eine Strafanzeige wegen Belästigung halte ich für nicht sinnvoll nämlich, da heute jedes 10-jährige Kind mit falschen IP-Adressen hantieren kann.

Das sind, wie ich gehört habe, solche MAC-Programme o.ä.
(ich bin kein PC Profi, habe aber ähnliches gehört)

Jedenfalls könnte hier ein VIERTER, Ihnen unbekannter, dem imaginären "Dritten" einen Streich spielen wollen.
Also A (der vierte im Bunde) täuscht eine Straftat von B (ihr angeblicher Belästiger)vor und arbeitet mit dessen IP-Nummer.

Emails gelten übrigens als "Beweislast" in minderschweren Fällen soweit ich weiß, überhaupt nicht, weil sie eben leicht gefälscht werden können.

Anmerkung:
WEnn der Versender der störenden E-Mails nicht gerade Geisteskrank ist, so muß es einen drifftigen Grund geben, warum er Ihnen bzw. dem Empfänger immer wieder schreibt
obwohl das nicht gewollt ist.

Was schreibt er denn ?

Geht es um geschäftliche Dinge oder private ?

Was ist der Inhalt, wird der Empfänger beschimpft oder nur beworben ?

-Erdmann-
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  #4 (permalink)  
Alt 30.10.2007, 09:20
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Ungewollte E-Mails


Zitat:
da heute jedes 10-jährige Kind mit falschen IP-Adressen hantieren kann.
Das sind, wie ich gehört habe, solche MAC-Programme o.ä.
(ich bin kein PC Profi, habe aber ähnliches gehört)
Das was du hier meinst, was aber keinerlei Relevanz hat, sind Mac-Adressen - ist was ganz anderes als IP Adressen. Und da die keine Originale sind gibt es eigentlich auch keine Fälschung. Man kann sie ändern, aber das hat erstmal keine Auswirlungen.
Zitat:
Jedenfalls könnte hier ein VIERTER, Ihnen unbekannter, dem imaginären "Dritten" einen Streich spielen wollen.
Also A (der vierte im Bunde) täuscht eine Straftat von B (ihr angeblicher Belästiger)vor und arbeitet mit dessen IP-Nummer.
Technisch (noch) nicht möglich. Man kann in Emails zwar die Absenderemail fälschen, aber nicht die IP, von wo aus die Mail gesendet wurde. Allerdings gibt es auf der Welt offene Mail-Server von denen aus man Mails versenden kann, dann nutzt einem die IP auch meistens sehr wenig, da die irgendwo in einem Bergdorf in entlegenen Winmkeln dieser Welt stehen ...
Zitat:
Emails gelten übrigens als "Beweislast" in minderschweren Fällen soweit ich weiß, überhaupt nicht, weil sie eben leicht gefälscht werden können.
Auch das ist so global falsch. Wenn es gerade um diese Emails geht, werden diese sehr wohl anerkannt, auch kann man den Empfang von entsprechenden Personen protokollieren lassen.
Du verwechselst das hier mit dem Nachweis des Zugangs von Mails, der nicht nachgewiesen werden kann und deshalb werden Mails nicht anerkannt, wenn der Empfänger den Zugang bestreitet. Da hier aber genau das Gegenteil ist - der Empfänger bejaht und besteht auf dem Zugang - werden diese als Gegenstand einer Straftat sehr wohl anerkannt. Ob die Inhalte stimmen werden das Gericht oder entsprechende Sachverständige prüfen.
Zitat:
WEnn der Versender der störenden E-Mails nicht gerade Geisteskrank ist, so muß es einen drifftigen Grund geben, warum er Ihnen bzw. dem Empfänger immer wieder schreibt
obwohl das nicht gewollt ist.
Diesen Satz lass ich einfrach mal im Raum stehen und mir ganz langsam auf der Zunge zergehen Jeder der täglich huderte von Spams bekommt wird sich diese Frage immer wieder vor Augen führen müssen ....
Und nicht jeder der Straftaten begeht, ist nachgewiesen Geisteskrank, vieles sind auch einfach nur Menschen, die in einer heutigen Gesellschaft aufgewachsen sind ...
Zitat:
Was schreibt er denn ?

Geht es um geschäftliche Dinge oder private ?
Jetzt wirds aber komisch? Interessierst du dich immer für fremde Mails ? Das geht niemanden was an.
Und selbst wenn wir das wüssten - dann dürften wir nicht mehr antworten, da das dann ein Einbzellfall und Rechtsberatung wäre.
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