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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Guten Morgen und vielen Dank für die schnelle Antwort. Ja, in den Nutzungsbedingungen steht drin, dass ich dem Forum ein zeitlich unbegrenztes Recht einräume meine Beiträge zu veröffentlichen. Doch solange ich dort Mitglied war, stand es mir zu, meine eigenen Beiträge zu löschen. Das war gross und breit zu lesen. Nun komme ich ja gar nicht mehr ran. Ich muss sie aber löschen lassen, weil kein Verlag sonst meine Sachen veröffentlichen wird. Wie sieht für mich der nächste Schritt aus, da auf meine freundliche Bitte um Löschung keine Resonanz kam? Ich wäre für einen Tipp sehr dankbar. LG Lilac |
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| Ich seh da leider keine Möglichkeit. Möglicherweise, da die Vergütung nicht angemessen war (du bekommst ja nix, für eine wohl doch recht ordentliche Geschichte) (§ 32 UrhG), könntest du von deinem jetzigen Vertragspartner eine vernünftige Vergütung verlangen. Die wird er nicht wollen und dann soll er es halt löschen. Aber das ist leider sehr ins Dunkle gestochen. Vielleicht hilft der Verlag weiter?
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Ich würde hier §42 UrhG als relevant ansehen (Vorausgesetzt, Urheberrrecht gilt bei den Beiträgen - allein die Zahl der Wörter oder Zeichen ist unrelevant) Zitat:
Allerdings kann der Inhaber der Nutzungsrechte eine Vergütung verlangen, das dürfte im Beispiel Anteil an dem Gewinn bei Veröffentlichung durch den Verlag sein. Woie vioel da angemessen ist, ist Verhandlungssache. Zur Not muss man da einen Anwalt einschalten, der damit Erfahrung hat und die üblichen Sätze kennt.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Aber das würde ja voraussetzen, dass das Werk nicht mehr den Überzeugungen des Urheberes entspricht. Da das Werk aber eigentlich sofort weiterverwertet werden soll, sogar mittels Verlag vertrieben, kann doch nicht von einem geänderten Überzeugungen bezüglich des INhalts des Werkes gesprochen werden?!
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| Und wie interpretierst du dann Abs. 4? Eine gewandelte Überzeugung könnte ja auch sein, ich will es HIER nicht mehr veröffentlichen, weil es HIER nicht reinpasst
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| Tags: autoren, inhabers, pflichten, rechte, seinen |
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