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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #11 (permalink)  
Alt 12.08.2010, 23:28
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Rechte des Autoren an seinen Beiträgen / Pflichten des Inhabers

Ich denke, dass diese Ansicht nicht mit dem Wortlaut vereinbar ist
"wenn das Werk seiner Überzeugung nicht mehr entspricht". Ich denke daraus geht dem Wortlaut nach eindeutig hervor, dass die Überzeugung sich auf das Werk bezieht. (Ein paar Minuten lang nach Aufsätzen gesucht.. leider nur sehr spatanischen Zugriff .. die Zusammenfassung eines Aufsatzes hat dies auch bestätigt, werde die Tage auch noch mal in der Uni nachschauen, finde das nämlich sehr interessant)

(4) ist an der Stelle etwas überraschend für mich. Allerdings wäre hiermit offen gehalten, wenn der Urheber zuerst zurückruft und nach einer gewissen Zeit doch wieder zu seiner ursprüfunglichen Überzeugung gelangt.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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  #12 (permalink)  
Alt 13.08.2010, 10:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Rechte des Autoren an seinen Beiträgen / Pflichten des Inhabers

Zitat:
Ich denke daraus geht dem Wortlaut nach eindeutig hervor,
Das wäre mal was neues im Recht
Ich bin immer noch für Auslegung.
Und selbst wenn es sich auf das Werk bezieht: Dann bin ich eben erstmal nicht mehr überzeugt, und dann bin ich es irgendwann wieder (der Verlag könnte einem ja gut zureden, dass es doch gut ist )
Die Folgen hatte ich ja bereits angesprochen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #13 (permalink)  
Alt 20.08.2010, 19:52
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Rechte des Autoren an seinen Beiträgen / Pflichten des Inhabers

Naja, Ergebnisse sind nicht eindeutig, aber neben der Wortlautauslegung gibt es ja noch andere Methoden.. und Wortlaut halte ich es für klar, dass die gewandelte Überzeugung das Werk konkret betreffen müssen.

Ich weiß gar nicht, ob wir das jetzt machen wollen, aber ich hab ja mal nachgeschaut, wollt ja auch wissen, was da nun los ist..
"muss er wegen seiner engen Bindung zum Werk die Möglichkeit haben, seine eingeräumten Nutzungsrechte zurückzurufen, wenn ein Wandel in seiner politischen, religiösen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Überzeugung stattgefunden hat", Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Auflage 2009, § 42 Rn. 1

Absatz 4 wurde laut dem selben Kommentar gerade dazu geschaffen, um Missbrauch zu vermeiden; wär häts gedacht
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