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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 05.10.2007, 18:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.10.2007
Beiträge: 1
Standard Rechte des Autoren an seinen Beiträgen / Pflichten des Inhabers


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Guten Tag,

nehmen wir an, es gäbe ein Forum. In diesem hätte ein User sich über längere Zeit beteiligt und reichlich geschrieben (eigene Topics und auch Antworten). Nehmen wir weiter an, ein Topic des Users wären in einem für ihn nicht mehr zugreifbaren Bereich. Dieser für ihn nicht mehr zugreifbare Bereich wäre evtl. extra mal für ihn eingerichtet worden, um seinem "Schutzbedürfnis" Rechnung zu tragen.

Könnte der User verlangen, dass
a) er einen Ausdruck des nicht mehr in seinen Zugriffsrechten liegenden Topics erhält?
b) alle Beiträge (Topics und Antworten) gelöscht werden?
c) alle Zitate seiner Beiträge, die durch andere User erfolgten, gelöscht werden?
d) der Seiteninhaber alle in Suchmaschinen erfassten Beiträge löscht /löschen lässt (technische Durchführbarkeit wäre unmöglich!)?
e) sein Account durch den Seiteninhaber gelöscht wird?

Wäre es dem Seiteninhaber erlaubt, einen Hinweis auf die Wünsche des Users im Forum zu platzieren
a) unter Nennung des Usernamens oder
b) ohne Nennung des Usernamens?

Recht herzlichen Dank für jede Beiteiligung an dieser abstrakten Darlegung, die im realen Leben aber durchaus passieren könnte.

SoWasAberAuch
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  #2 (permalink)  
Alt 05.10.2007, 23:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.186
Standard AW: Rechte des Autoren an seinen Beiträgen / Pflichten des Inhabers

Also ich persönlich meine:
Zitat:
Zitat von SoWasAberAuch Beitrag anzeigen
Könnte der User verlangen, dass
a) er einen Ausdruck des nicht mehr in seinen Zugriffsrechten liegenden Topics erhält?
Nein, woher sollte das Recht rühren. Wenn es so wertvoll ist, hätteste das wahrscheinlich selber speichern sollen
Zitat:
Zitat von SoWasAberAuch Beitrag anzeigen
b) alle Beiträge (Topics und Antworten) gelöscht werden?
Nur, wenn der entsprechende Beitrag urheberrechtlich schützbar ist; personenbezogene Daten müssten gelöscht werden
Zitat:
Zitat von SoWasAberAuch Beitrag anzeigen
c) alle Zitate seiner Beiträge, die durch andere User erfolgten, gelöscht werden?
Wenn Sie urheberrechtlich schützbare sind und nicht mit dem "Zitirrecht" angedeckt sind.
Personenbezogene Daten müssten auch hier gelöscht werden
Zitat:
Zitat von SoWasAberAuch Beitrag anzeigen
d) der Seiteninhaber alle in Suchmaschinen erfassten Beiträge löscht /löschen lässt (technische Durchführbarkeit wäre unmöglich!)?
Ich würd sagen: nein
Zitat:
Zitat von SoWasAberAuch Beitrag anzeigen
e) sein Account durch den Seiteninhaber gelöscht wird?
Personenbezogene
Zitat:
Zitat von SoWasAberAuch Beitrag anzeigen
Wäre es dem Seiteninhaber erlaubt, einen Hinweis auf die Wünsche des Users im Forum zu platzieren
a) unter Nennung des Usernamens oder
b) ohne Nennung des Usernamens?
nich ganz sicher: solange ein dritter dadurch nicht erfährt, um wen es geht, kann er das machen[/quote]

Kann natürlich auch Mist sein, was ich schreibe. Erstmal bin ich relativ neu im Geschäft und außerdem kann es von Fall zu Fall auch große Unterschiede geben.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.10.2007, 23:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Rechte des Autoren an seinen Beiträgen / Pflichten des Inhabers

Einige kleine Korrekturen Ich gehe jetzt mal davon aus, dass in den Beiträgen auch personenbezogene Daten enthalten sind. Andererseits ist das im Einzelfall immer Auslegungssache, was wir hier nicht können. Auf Urheberrecht würde ich hier nicht abstellen, das gilt meiner Meinung nach für Forumsbeiträge nicht. Diskussionen dazu kann man hier im Forum finden, wiederhole ich an der Stelle nicht.
Deswegen der worst-case wegen BDSG

zu a) Doch, er hat das Recht. Das Gesetz sagt dazu
Zitat:
BDSG § 34 Auskunft an den Betroffenen
(1) 1Der Betroffene kann Auskunft verlangen über

1.die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
zu b) Meiner Meinung nach ja, aber das wiederhole ich hier nicht
http://www.e-recht24.de/forum/3186-f...-loeschen.html (Forum mit Account löschen ?)

zu c) Nein, das Recht sehe ich nicht. Grundlage im Gesetz würde ich sehen in
Zitat:
BDSG § 35 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
...
(3) An die Stelle einer Löschung tritt eine Sperrung, soweit
...
3.eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.
Allerdings könnten alle betreffenden Beiträge gesperrt werden müssen. Aber die Verhältnismäßigkeit sollte hier gewahrt werden. Müsste also im Einzelfall geprüft werden.

zu d) Nein, das ist nicht möglich, da der Seitenbetreiber keinen Einfluss auf die gespeicherten Daten hat, es sind nicht seine. Er kann die Anfrage zwar stellen, wird aber nicht möglich sein, dabei etwas zu erreichen. Aber derjenige der sie geschrieben hat kann gern versuchen, diese Daten bei den Suchmaschinen löschen zu lassen. Das würde ich als eine Besonderheit des Internets bezeichnen, die der Schreiber kannte und womit er jetzt leben muss.

zu e) Ja, kann er. Auch hierzu
http://www.e-recht24.de/forum/3186-f...-loeschen.html (Forum mit Account löschen ?)

Und zu den Zusatzfragen:
a) und b) würde ich mir als seriöser Forumsbetreiber einfach nur sparen. Unabhängig von Recht oder nicht, was soll sowas bringen?
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  #4 (permalink)  
Alt 10.08.2010, 19:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.08.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Rechte des Autoren an seinen Beiträgen / Pflichten des Inhabers

Obwohl der letzte Beitrag zu diesem Thema schon sehr alt ist, habe ich eine Frage dazu.
Vor einigen Monaten stellte ich insgesamt 3 Geschichten in ein Forum. Alle drei versah ich mit ©, meinem Namen und dem Jahr. Ich bin aufgrund von Unstimmigkeiten aus diesem Forum ausgetreten und habe meinen Account löschen lassen. Ich möchte, dass meine drei Geschichten (zwei davon liegen bei je knapp 100.000 Zeichen) sowie die reichliche Bebilderung gelöscht wird. Der Grund ist nicht Boshaftigkeit, sondern ich kann die Geschichten an einen Verlag verkaufen. Jedoch nur dann, wenn sie nicht an anderer Stelle veröffentlich sind.
Kann mir jemand raten, welche Möglichkeiten ich habe, meinem Wunsch Nachdruck zu verleihen?
Danke im Voraus für Eure Hilfe
LG Lilac
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  #5 (permalink)  
Alt 10.08.2010, 21:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.186
Standard AW: Rechte des Autoren an seinen Beiträgen / Pflichten des Inhabers

Zu diesem Thema gibt es hier schon sehr viele Beiträge und Antworten Zunächst musst du dich aber erstmal fragen, ob du überhaupt Nutzungsrechte an das Forum gegeben hast (Forenregeln oder sonst was, müsstest du bei der Registrierung zugestimmt haben).
Urheberrecht kann man bei der Menge Text wohl annehmen.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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