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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Anzeige Ist es für einen Ausländer möglich, einen kostenpflichtigen Beratungsdienst in Deutschland übers Internet zu führen, der in Deutschland aufgrund der Berufsordnung verboten ist, nicht aber in seinem Heimatland? Die Beratung würde sich ausschließlich an seine Landsleute wenden und in Landessprache (nicht deutsch). Vielleicht ist es auch relevant, ob der Dienst in seinem Land eingerichtet wurde bzw. die Seite würde keine Domain mit .de-Endung besitzen. |
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| Zitat:
Allerdings hab ich an keiner Stelle der Beschreibung etwas erkannt was darauf hindeuten könnte, dass der Dienst in Deutschland angeboten wird: - Betreiber nicht Deutsch - Sitz nicht in Deutschland - nur an Nicht-Deutsche gerichtet - nicht Deutsch - keine de Domain Hab ich irgendwas übersehen? Was sollte also dazu führen, dass der Dienst in Deutschland angeboten wird? Die reine Erreichbarkeit in Deutschland führt meines Wissens noch nicht in jedem Fall dazu, dass man das annimmt, erst wenn das Angebot von Deutschen genutzt werden kann. |
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| Ständiger Wohnsitz wäre in diesem Fall Deutschland. Egal, was der Internetseitenbetreiber jetzt unternehmen würde, in jedem Fall würde seine Aktivität unter deutschem Recht gestellt werden(?) Oder müsste er auf seiner Internetseite hervorheben, dass sein kostenpflichtigerService für deutsche nicht in Anspruch genommen werden kann, weil der kostenpflichtige Service in Deutschland nicht erlaubt ist? |
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| Man könnte eine solche Einschränkung durchaus machen, müsste diese aber auch gewährleisten. Beim Versand von Waren würde das relativ einfach (Rechnung- und Lieferadresse), bei Dienstleistungen, die übers Internet erfolgen wäre eine solche Kontrolle jedoch sehr schwierig. Wenn der Betreiber seinen Wohnsitz in D hat, unterliegt er automatisch deutschem Recht, allerdings nur für seine Tätigkeit in D - inwieweit der Betrieb einer Internetseite dann direkt darunterfällt hängt wahrscheinlich von verschiedenen Faktoren ab. Ich würde sowas dann als "riskant" ansehen. Eine genaue Beurteilung unter Berücksichtigung aller Faktoren könnte und sollte allerdings nur ein Fachmann (=Anwalt) vornehmen. |
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