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  #1 (permalink)  
Alt 07.10.2007, 18:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.10.2007
Beiträge: 9
Standard Private DVD-Besprechungsseite


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Nehmen wir mal an, jemand wollte ohne kommerzielles Interesse (auch keine Werbebanner usw.) eine Seite mit DVD-Kritiken ins Netz stellen. Was gäbe es dabei zu beachten?

Die erste Frage, die sich mir aufdrängt, wäre, ob solch eine Seite ein Impressum braucht. Die Aussagen dazu, wo eine "geschäftsmäßige Dienstleistung" beginnen, gehen ja einigermaßen weit auseinander. Mit bösem Willen könnte man eine solche Seite als Publikation im Sinne eines Presseerzeugnisses interpretieren, womit sie impressumspflichtig wäre. Es wird auch mit dem Argument der Nachhaltigkeit argumentiert, dadruch wird jeder private Schrott alleine dadurch "geschäftsmäßig", daß er über längere Zeit abrufbar ist. Mir will nicht in den Kopf, daß das wirklich der Sinn der Impressumspflicht ist.

Das zweite Problem wäre, wie es mit der Verwendung von Bildern der DVD-Cover steht. Es ist klar, daß man auf seiner Seite keine Bilder anderer Leute verwenden darf, sobald diese eine gewisse kreative oder sonstige Leistung beinhalten. Bereits bei Szenenfotos aus einem Film wäre das mit hoher Sicherheit der Fall. Das Cover wird ja aber prinzipiell zu Werbezwecken benutzt, sei es in Prospekten, bei Onlinehändlern usw.
Es ist für einen Privatmenschen schlichtweg auch nicht realisierbar, für jedes DVD-Cover die Rechte zu erfragen und gegebenenfalls zu erwerben, um ein winziges verpixeltes Bild zu einem DVD-Review zu packen. Eine weitere Frage wäre, ob die Verwendung von Coverbildern, die man z.B. bei Amazon heruntergeladen hatte, für diese Zwecke wiederum die Rechte von Amazon verletzt. Mit ist klar, daß schon Prozesse um Bilder von Schnitzeln geführt wurden, aber das Ablichten eines Covers ist ja nun wirklich kein kreativer Prozeß.
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  #2 (permalink)  
Alt 07.10.2007, 19:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Private DVD-Besprechungsseite

Das veröffentlichen von Covern kann gegen das Urheberrecht verstoßen. Und die Verwendung in der Werbung ... ist kein Argument, da das meistens von dem Rechtinhaber gemacht wird. Wenn man das jetzt aber von sich aus auf der Seite veröffentlicht, ist es ein Verstoß.

Und auch das Argument "das ist ja Werbung für die" zieht da nicht
Es gibt allerdings die Möglichkeit, derartioge Cover von anderen, öffentlichen Diensten einzubinden. So bietet zum Beispiel amazon eine Schnittstelle, mit der man berechtigt die Cover darstellen kann. Da bekommt man dann eine URL von amazon, die das Bild darstellen ... Einfach mal mit jemandem sprechen, der sich damit auskennt, das jetzt hier ins Detail zu erklären würde zu weit gehen.

Ein anderes Problem sehe ich in der Bewertung. Hier könnten auch Recht verletzt werden, wenn man nicht die Wahrheit sagt. Und da Wahrheit immer relativ ist, entscheidet der mit den meisten Rechten. Das ist meistens der, der die Filme vertreibt. Er kann also durchaus Unterlassung fordern. Ob er das tut ist ein anderes Thema, aber rechtlich wäre es okay. Jetzt frag bitte nicht "was machen dann die großen Portale" - ich nehme an, die haben genug Probleme mit irgendwelchen Herstellen (ich weiss von der Stiftung Warentest, dass die immer wieder irgendwelche Anwälte auf den Hals geschickt bekommen - schreiben die ja immer wieder in ihrer Zeitschrift) und bestimmt haben die auch irgendwelche Absprachen mit den Herstellern und Vertreibern von Produkten.

Eine Impressumspflicht würde ich eventuell sehen, da ja auf Produkte anderer eingegangen wird - und die müssen schließlich wissen, an wen sie sich mit ihren Ansprüchen wenden müssen (das sehe ich als den Sinn der Impressumspflicht). Ob das gesetzlich tatsächlich erforderlich ist, sollte ein Fachmann beantworten (der bestimmt sagen wird "besser ist"). Schlimmstenfalls muss der dafür gerade stehen, auf den die Domaine registriert ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.10.2007, 20:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.10.2007
Beiträge: 9
Standard AW: Private DVD-Besprechungsseite

Die Impressumspflicht befürchte ich auch. Wie gesagt gibt es durchaus seriöse Quellen, die eine Impressumspflicht für absolut jede Webseite sehen, die nicht nur kurzfristig zu Testzwecken ins Netz gestellt wurde. Demnach wäre bereits das Bereitstellen von HTML-Seiten eine Dienstleistung und der Umstand, daß sie langfristig erreichbar sind, macht die Geschäftsmäßigkeit aus. Das ist zwar natürlich ausgemachter Schwachsinn, dürfte aber hierzulande für eine saubere Abmahnung reichen.

Was die Bilder angeht. Soweit ich weiß, ist der Service von Amazon auf 100 Bilder o.ä. begrenzt. Wobei ich z.B. die der direkten Verwendung von Links anderer Webseiten (OFDB, Amaton usw.) keine wirkliche Urheberrechtsverletzung sehen kann, weil da Einscannen des Covers ja kein schöpferischer Akt ist und das "geistige Eigentum" der Kopie eines Covers von kaum einem Gericht anerkannt werden dürfte.

Zu den Reviews kann ich nur sagen, daß dann auch die Kunderwertungen bei Amazon, den Online-DVD-Verleihern usw. tendenziell Gegenstand von Abmahnungen wären. Soweit ich weiß ist es aber weltweit nur ein einziges Mal vorgekommen, daß ein Studio rechtliche Schritte wegen eines (aus ihrer Sicht) unberechtigten Verrisses erwägt hat. Da wurde die Kritik aber vor dem Filmstart veröffentlicht und es war eine sehr bekannte Seite, insofern liegt da der Fall etwas anders. Der Schaden der einem Studio o.ä.durch eine schlechten Kritik einer kleinen Privatseite entsteht dürfte kaum zu beziffern sein.
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  #4 (permalink)  
Alt 08.10.2007, 20:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Private DVD-Besprechungsseite

Zitat:
Die Impressumspflicht befürchte ich auch. Wie gesagt gibt es durchaus seriöse Quellen, die eine Impressumspflicht für absolut jede Webseite sehen, die nicht nur kurzfristig zu Testzwecken ins Netz gestellt wurde. Demnach wäre bereits das Bereitstellen von HTML-Seiten eine Dienstleistung und der Umstand, daß sie langfristig erreichbar sind, macht die Geschäftsmäßigkeit aus. Das ist zwar natürlich ausgemachter Schwachsinn, dürfte aber hierzulande für eine saubere Abmahnung reichen
http://www.e-recht24.de/forum/3231-i...html#post11697 (IP-Speicherung für Seitenstatistik)
Mehr dazu hier nicht.
Zitat:
Was die Bilder angeht. Soweit ich weiß, ist der Service von Amazon auf 100 Bilder o.ä. begrenzt.
Gut, so weit steck ich nicht drin. Kann sein. Aber es gibt sicherlich auch andere Möglichkeiten.
Zitat:
Wobei ich z.B. die der direkten Verwendung von Links anderer Webseiten (OFDB, Amaton usw.) keine wirkliche Urheberrechtsverletzung sehen kann, weil da Einscannen des Covers ja kein schöpferischer Akt ist und das "geistige Eigentum" der Kopie eines Covers von kaum einem Gericht anerkannt werden dürfte
Das sehen die Filmunternehmen als Inhaber der Rechte wahrscheinlich anders. Hab zwar keinen Link, aber es gab schon Entscheidungen, dass Filmplakate urheberrechtlich geschützt sind. Ähnlich würde ich auch die Cover sehen.
Und das das Scannen kein schöpferischer Akt ist, ist mir klar, aber es giong datum, ein ein Werk ohne Zustimmung des Urhebers zu veröffentlichen.
Und es muss auch kein geistiges Eigentum sein, es geht beim Urheberrecht um eine Werk. Und dieses stellt ein Bild dar, selbst ein einfaches Foto ist in der regel ein Werk, welches dem Urheberrecht unterliegt. Auch ohne Copyright (was in D nicht erforderlich ist)
Zitat:
Zu den Reviews kann ich nur sagen, daß dann auch die Kunderwertungen bei Amazon, den Online-DVD-Verleihern usw. tendenziell Gegenstand von Abmahnungen wären.
Sein könnten, genauer. Und nicht ohne Grund werden solche Bewertuingen sehr oft erst geprüft.

Und natürlich ist klar: Wo keiner, der sein Anspruch geltend macht, da auch kein Problem. Doch es geht darum, was, wenn jemand seinene Anspruch geltend macht und das was da geschrieben wird, anzweifelt als unwahr. Dann kann er durchaus im Recht sein, das wollte ich ausdrücken. Wenn sich keiner betroffen fühlt wird natürlich auch nichts passieren.
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  #5 (permalink)  
Alt 08.10.2007, 21:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.10.2007
Beiträge: 9
Standard AW: Private DVD-Besprechungsseite

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
http://www.e-recht24.de/forum/3231-i...html#post11697 (IP-Speicherung für Seitenstatistik)
Mehr dazu hier nicht.
Das sehen die Filmunternehmen als Inhaber der Rechte wahrscheinlich anders. Hab zwar keinen Link, aber es gab schon Entscheidungen, dass Filmplakate urheberrechtlich geschützt sind. Ähnlich würde ich auch die Cover sehen.
Und das das Scannen kein schöpferischer Akt ist, ist mir klar, aber es giong datum, ein ein Werk ohne Zustimmung des Urhebers zu veröffentlichen.
Und es muss auch kein geistiges Eigentum sein, es geht beim Urheberrecht um eine Werk. Und dieses stellt ein Bild dar, selbst ein einfaches Foto ist in der regel ein Werk, welches dem Urheberrecht unterliegt.
Man muß da natürlich unterscheiden zwischen dem Urherberecht auf das eigentliche Cover als künstlerisches Werk im weitesten Sinne und das Urheberrecht auf ein Bild (Scan) des Covers. Wenn ich allerdings das Bild in meine Seite einbinden darf, wenn ich das über Amazon mache, verlagert sich diese Problematik erstmal zu Amazon, Gleiches müßte also auch gelten, wenn ich einen Link auf eine beliebige andere Seite wähle. Schlimmstenfalls könnte ich, wenn die verlinkte Seite offensichtlich gegen das Urheberrecht verstößt - wieder als Störer mit dabei sein.
Bei einem solchen Link ohne Einverständnis des entsprechenden Anbieters (z.B. Amazon) würde ich also in erster Linie gegen das Urheberrecht am Bild des Covers verstoßen. Aber nun ist ja in diesem Fall die "Schöpfungshöhe" lächerlich und ich gehe mal davon aus, daß kein deutscher Richter hier im Zweifel einen Verstoß gegen Eigentumsrechte sehen würde.

Interessant wäre zu wissen, wie sich Amazon bzw. Projekte wie OFDB mit den Rechteinhaber geeinigt haben.
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