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| Anzeige Unternehmer A gibt gegenüber Unternehmer B eine UE ab, in der er sich verpflichtet, "für jeden Fall der Zuwiderhandlung" eine festgelegte Vertragsstrafe zu zahlen. Der Fortsetzungszusammenhang wird weder erwähnt, noch ausgeschlossen. Wenn Unternehmer A jetzt wieder den abgemahnten Verstoß begeht, kann Unternehmer B dann sooft die Vertragsstrafe fordern, wie A den Artikel falsch einstellt? Wenn A sich in der UE verpflichtet, mehrere Sachen zu unterlassen, und davon gegen zwei Sachen verstößt, kann B dann die doppelte Vertragsstrafe fordern? Würde mich echt mal interessieren! |
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Zitat:
Aber mal ehrlich: Welcher halbwegs vernünftiog denkende A würde sowas tun ? |
| Tags: fall, quotfuer, zuwiderhandlungquot |
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