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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Würde man ein in der Machart ähnliches Video drehen und bei bekannten Videobörsen einstellen, dabei aber weder Apple noch MS erwähnen sondern mit für eigene Produkte werben, könnte man dafür verklagt werden? |
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| Kommt darauf an wie man es sieht. Ideen selbst sind nicht schützbar, also ich kann immer 2 Männer vor ne weiße Wand stellen und die unterhalten sich über etwas. Man sollte aber dennoch aufpassen das es nicht zu verwechselnd aussieht. Aus meiner Sicht könnte man evtl. darauf kommen das es sich um eine Entstellung des Werkes handelt o.ä. Ich würde aber eher markenrechtliche Probleme sehen, nämlich das eine Verwechslungsgefahr bestehen würde, da man ja auch für eigene Produkte wirbt und es sich nicht um eine Komik darüber handelt. So könnte der Eindruck entstehen das das mit der "Kopie" beworbene Produkt im Bezug auf die im Original beworbene Firma/Produkt stünde. Sozusagen eine Fortsetzung darstellt.
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| Tags: nachmachen, video |
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