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  #1 (permalink)  
Alt 10.10.2007, 19:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.10.2007
Beiträge: 1
Standard Doppeldeutigkeit in einem Urheberrechtlich geschützdem Wort!


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Ich habe ein Wort wie z.B. August das ein Name wie auch ein Monat betitelt.

Ein gewisser Herr August hat seinen Namen patentieren lassen.
Ich gebe bei Ebay in der Artiklebezeichnung an August Mode zu verkaufen wäre das ein Verstoß gegen das Urhebergesetz?

Oder kann ich ohne bedenken das Wort August egal in welchem zusammenhang benutzen?
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  #2 (permalink)  
Alt 10.10.2007, 19:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Doppeldeutigkeit in einem Urheberrechtlich geschützdem Wort!

Zitat:
Ein gewisser Herr August hat seinen Namen patentieren lassen.
Unmöglich. Einen Namen kann man sich nicht patentieren lassen.
Bestenfalls kann man eine Marke anmelden. Es könnte aber auch ein Namensschutz aus gewerblicher Nutzung entstehen. Auch genießen oftmals Promis einen Namensschutz, der der gewerblichen Nutzung ähnlich ist (die verdienen ihr Geld ja damit).
Zitat:
Ich gebe bei Ebay in der Artiklebezeichnung an August Mode zu verkaufen
Wenn es "August Mode" ist, also der Produktname so ist, warum nicht? Ist das August aber nur als "Illustration" verwendet, es könnte da genauso "Dezember Mode" stehen, und jemand anders hat ein Namensrecht an August (was ich kaum glaube, da dies ein allgemeiner Begriff ist ) dann könnte ein Verstoß gegen das Markenrecht bestehen.
Zitat:
wäre das ein Verstoß gegen das Urhebergesetz
Was das Urheberrecht hier zu suchen hat ist mir ehrlich gesagt schleierhaft deswegen nein.
Zitat:
Oder kann ich ohne bedenken das Wort August egal in welchem zusammenhang benutzen?
Nicht wenn es in einer der oben genannten Art und Weise geschützt ist.
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