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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 12.10.2007, 12:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.10.2007
Beiträge: 1
Standard Was tun ???


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Hallo,
ich habe eine paar Fragen zu einem möglichen Fall.

Käufer hat im Internet einen Gegenstand(Wert 120 Euro) gekauft.
Diese wurde sofort bezahlt. Dannach war Funkstille vom Verkäufer. Nach einer Woche hat sich dieser gemeldet und gemeint er war im Krankenhaus und konnte die Ware nicht vorher losschicken. Eine Woche später die nächste Mail, dass der Artikel beim hinbringen zur Post kaputt gegangen ist. Dann hat der Käufer den Verkäufer aufgefordert ihm das Geld zurück zu überweisen, ansonsten würde der Käufer einen Anwalt einschalten, wofür der Verküfer dann die Kosten tragen muss.
Bisher hat der Käufer sein Geld noch nicht erhalten obwohl sich der Verkäufer gemeldet hat und geschrieben hat, dass er das Geld überweisst.

Nun ein paar Fragen dazu:
Wer bezahlt nun den Anwalt, wenn die Frist abgelaufen ist und und der Käufer sein Geld noch nicht erhalten hat ??? Der Käufer hat eine Rechtschutz mit 150€ SB.
Kann der Käufer direkt eine Anzeige wegen Betrugsversuches erstatten, denn die ganzen Ausflüchte vom Verkäufer scheinen zu 99% dreiste Lügen zu sein ???

Danke.
Gruß
LDSer
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  #2 (permalink)  
Alt 12.10.2007, 12:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Was tun ???

Zitat:
Wer bezahlt nun den Anwalt, wenn die Frist abgelaufen ist und und der Käufer sein Geld noch nicht erhalten hat ??? Der Käufer hat eine Rechtschutz mit 150€ SB.
Zunächst muss der Käufer das allein bezahlen. Wenn die Forderung des Käufers berechtigt ist, kann dieser die Aufwendungen für den Anwalt gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Muss aber separat gemacht werden. Stellt sich im Laufe der Sache heraus, dass die Kosten "unnötig" gewesen wären (Verkäufer hat bereits überwiesen ..) trägt der Käufer die Kosten allein.
Zitat:
Kann der Käufer direkt eine Anzeige wegen Betrugsversuches erstatten, denn die ganzen Ausflüchte vom Verkäufer scheinen zu 99% dreiste Lügen zu sein ???
Kann er, allerdings muss dann eine Straftat auch tatsächlich vorliegen. Angenommen, der Verkäufer überweist das Geld zurück, kann der Straftatbestand kaum noch herangezogen werden, dass Verfahren würde dann einfach eingestellt.
Was ich übrigens auch vermute, wenn ich mir den Rest des "Falls" anschaue. Ich glaube kaum, dass eine Anzeige irgendwelche Ergebnisse bringen würde. Vor allem der der Käufer nicht das Geringste von hätte (bei einer Anzeige bekommt man kein Geld ...) Das Geld muss er immer noch zivilrechtlich fordern.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.10.2007, 13:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.10.2007
Beiträge: 124
Standard AW: Was tun ???

also erst einmal würde ich an Stelle des Käufers eine Frist zur Rückerstattung des Geldes setzen und diese so abschicken, dass man den Zugang beweisen kann.. (Einschreiben!)

Lässt er diese Frist verstreichen:
--> Zahlungsverzug
--> Anwalt mit Rückforderung beauftragen
--> sofern VK solvent, muss er die RA-Kosten auch tragen.

Alles nur meine Ansicht, keine Rechtsberatung.
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