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| Anzeige Hier die Frage: Wer haftet für illegale Downloads welche man mit einem Laptop an öffentlichen Plätzen, wie zum Beispiel dem Potsdamer Platz in Berlin oder Flughäfen, durchführt? Denn auf eine IP anhand derer er zurückverfolgt werden kann hat er ja nicht. |
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| Wäre ich mir nicht so sicher. Vielleicht ist der Nutzer nicht eindeutig ermittelbar, aber wenn man sich anmelden muss, schon. Man müsste also entscheiden ob mit oder ohne Login. Und bei ohne ist noch nicht ganz so klar, ich nur mal was von Fällen gehört, wo der Betreiber haften sollte. Was da raus gekommen ist und wie das geregelt wurde weiß ich leider nicht. Aber ich schätze, mit den kommenden Gesetzen wird dies zu Ungunsten der Betreiber offener WLANs entschieden, heißt sie werden dann dafür haften müssen. Was dazu führen wird, dass früher oder später die Betreiber bestimmte Ports schließen oder Seiten sperren .... Könnte ich mir vorstellen. |
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| Also in der Regel dann der Anschlussinhaber. Aber sind diese Hot-Spots nicht meist von der Telekom oder AOL etc., für die man bestimmte Accounts braucht um sich dort einzuloggen? Die gibt es auch in vielen Business-Hotels. Hier wäre eine eindeutige Rückverfolgung schon möglich, da man sich ja mit seinem Account anmeldet.
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| Zitat:
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| Tags: netze, oeffentliche, wlan |
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