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ja aber gild da nicht die privatkopie?? ich hab mal gehört man kann es bis zu 7 leute im engeren umfeld verteilen.
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Also erstmal ist die Zahl imm er einzelfallabhängig, kommt darauf an, ob du an einen Anwalt geraten wirst, der das befürwortet oder nicht. Auf jeden Fall hindert diese Zahl keinen Urheber daran, seine Rechte einzufordern.
Und außerdem ist eine Bereitstellung im Web (auch wenn es zugangsgeschütztes FTP ist, bleibt es eine Veröffentlichung) definitv nicht mehr über die Weitergabe "im engsten Kreise" abgedeckt. Hier geht es um eine Weitergabe, nicht um ein Download. Damit ist das hinfällig.
Und im Endeffekt ist das auch egal, rechtswidrig hergestellte Kopien sind durch die Weitergaberegelung auch nicht abgedeckt. Da meiner Meinung nach das Rippen von Streams gegen das Urheberrecht verstoßen kann, ist es rechtswidrig.
Und wenn keine Urheberrechte verletzt werden (was ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann) ist es auch egal, wie oft es weitergegeben wird und wie ...