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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 12.10.2007, 23:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.10.2007
Beiträge: 2
Standard Anzeige wegen inderekter beleidigung?


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Guten Abend,

Ich habe eine Frage an euch,

Nehmen wir an, eine Person in ein Chat schreibt einen halben satz wie:

xyz ist ein,

und ein daraufvolgender Benutzer des Raumes schreibt unter diesen Beitrag des vorherigen eine Beleidigung, wollte ich wissen ob deswegen die indirekt betroffene Person anzeige erstatten kann.

So wie ich das sehe is das kaum möglich wenn eine Person "xyz ist..." schreibt und der darauffolgende eine Beleidigung die niemanden anpricht, da dies von zwei unterschiedlichen Personen geschrieben wurde.

Danke schonmal für die Antworten

mfg,
wertachbrücke
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  #2 (permalink)  
Alt 13.10.2007, 11:14
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Anzeige wegen inderekter beleidigung?

Würde auch sagen nein, außerdem müsste die Beleidigung schon einen gewissen Grad aus meiner Sicht haben. XY ist doof kaum aus.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.10.2007, 12:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Anzeige wegen inderekter beleidigung?

Wie will jemand jemanden anzeigen wenn er nicht betroffen ist? Das Gericht kennt keine indirekte Straftat.
Also entweder derjenige ist betroffen, dann kann er eine Anzeige wegen Beleidigung erstatten (zum Thema Sinn hatte Styx sich schon geäußert) muss allerdings auch nachweisen, dass ein Recht von ihm verletzt wurde.
Oder er ist nicht betroffen, und dann macht das Ganze keinen Sinn.

Und bei Zweifeln, ob jemand betroffen ist oder nicht entscheiden die Gerichte. Dafür sind sie da. Falls es denn überhaupt jemals so weit kommt ...
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  #4 (permalink)  
Alt 13.10.2007, 13:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.10.2007
Beiträge: 2
Standard AW: Anzeige wegen inderekter beleidigung?

Ok, danke schonmal für die Antworten.

Ich hab bloß unmissverständlich geschireben, dass "xyz" den Namen der Person repräsentieren soll.

Ändert sich daran trotzdem etwas?
Da ja zwei Personen einen Satz gebildet haben.

Hier ein Beispiel:

Person A: Fritz ist ein,
Person B: Pädophil!

Besteht in diesem Fall eine Straftat?
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  #5 (permalink)  
Alt 13.10.2007, 13:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Anzeige wegen inderekter beleidigung?

Kommt auf den Einzelfall an. Wenn Fritz sich in diesem Zusammenhang angesprochen gefühlt haben muss (was sich nur aus dem gesamten Zusammenhang ergeben kann, der im Einzelfall geprüft werden muss) kann es durchaus eine Straftat darstellen.

Gesetze bilden nur den Rahmen, der Einzelfall und alle seine Umstände werden an Hand der Gesetze beurteilt, und nicht anders herum.
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