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  #6 (permalink)  
Alt 13.10.2007, 13:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Konjunktiv und "übers Recht schreiben"

Zitat:
sondern dich auf Quellen berufst.
Dann rutscht man aber mit in die Inhaltshaftung.
Wenn man also davon ausgeht, das es eine ist, wenn man sagt "braucht man nicht", dann würde ja die zitierte Seite eine darstellen. Es sei denn, die Seite zitiert auch nur, aber das würde das Ganze ad absurdum führen.

Sollte so eine Formulierung also wirklich eine Rechtsberatung sein, kommt man damit auch nicht (viel) besser, als wenn man es selbst sagt, oder?
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  #7 (permalink)  
Alt 13.10.2007, 13:58
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Konjunktiv und "übers Recht schreiben"

Hmm, also soweit ich weiß geht es bei den bisherigen Urteilen von wegen Linkhaftung darum, dass, wenn man einen Link zu "irgend einer tollen Seite" setzt, wo man was tolles gelesen hat, dass man dann dafür mithaftet.
Aber, wenn jetzt z.B. auf eine Illegale Seite gelinkt wird und vor der Seite gewahrnt wird, sieht es wieder anders aus. ComuterBild-Zeitschrift hatte (lese ich nicht regelmäßig ) auch mal so die "Top Illegalen Seiten" (Titlen gibt jetzt nur den Inhalt wieder); kann mir schwer vorstellen, dass die dafür mithaften.

Wie sieht das eigentlich aus:
man müsste die Quelle ja nicht verlinken, sondern nur die URL drunter schreiben :shock:
Umgeht das das Problem?
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  #8 (permalink)  
Alt 13.10.2007, 14:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Konjunktiv und "übers Recht schreiben"

Zitat:
Wie sieht das eigentlich aus:
man müsste die Quelle ja nicht verlinken, sondern nur die URL drunter schreiben :shock:
Umgeht das das Problem?
Nein, meiner Meinung nach nicht, denn Link ist Link. Und ob verlinkt oder nicht, jeder weiss wie damit umzugehen ist. Und wenn man es nicht als Link erkennen kann hat es auch keinen Sinn, oder?
Zitat:
also soweit ich weiß geht es bei den bisherigen Urteilen von wegen Linkhaftung darum, dass, wenn man einen Link zu "irgend einer tollen Seite" setzt, wo man was tolles gelesen hat, dass man dann dafür mithaftet.
Soviel ich weiß gilt das auch, wenn man sich davon distanziert. Denn dann braucht majn gar nicht verlinken ... Kann zwar jeder Richter anders sehen, aber so sehe ich das
Zitat:
ComuterBild-Zeitschrift hatte (lese ich nicht regelmäßig ) auch mal so die "Top Illegalen Seiten"
Les ich auch nicht, aber ich finde die Vergangenheitsform schon mal nett Und dann gibt es noch die Einrichtung des Journalismus, die durchaus auch negativ berichten darf. Nur Journalismus hat einige Voraussetzungen, kann und darf nicht jeder (nicht ganz so krass wie Anwalt, aber eine Zulassung braucht man meiner Meinung nach schon)
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  #9 (permalink)  
Alt 13.10.2007, 14:18
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Konjunktiv und "übers Recht schreiben"

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Denn dann braucht majn gar nicht verlinken
Naja, wenn man vor der Seite warnen will. "Weil so viele arme User drauf reinfallen"
Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Weil ja ich finde die Vergangenheitsform schon mal nett
Ich würde sagen, dass es nicht so lange her ist, dass es keine Rolle mehr spielen könnte.
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  #10 (permalink)  
Alt 13.10.2007, 14:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Konjunktiv und "übers Recht schreiben"

Ich finde es immer wieder lustig, wie sich manche Themen an bestimmten Tagen ähneln
Zitat:
Naja, wenn man vor der Seite warnen will. "Weil so viele arme User drauf reinfallen"
Das ist nicht Sinn und Zweck des Rechts. Ist zwar ein anderes Thema, aber hier hab ich meine Meinung zum Thema "Recht für andere" geschrieben
http://www.e-recht24.de/forum/3266-v...ware-ebay.html (Verkauf nicht bezahlter Ware bei Ebay)

Dem Recht ist es meiner Meinung nach völlig egal, ob man Robin Hood oder ähnliches spielen will.
Und andere vor etwas zu warnen (ich rede nicht von Erziehung der eigenen Kinder oder Menschen, deren gesellschaftliche Aufgabe das Informieren und Lehren ist, das ist ein ganz anderes Blatt) ist aus den Zeiten der Unselbständigkeit, wo die armen Bauern noch keine Möglichkeit hatten, sich zu informieren und zu wehren ... Heute kann sich jeder selbst ganz gut verteidigen, jeder kann auch alles lernen. Es gibt keine Schranken mehr, über die man andere hinwegheben muss ...

Sicherlich kann man seine Meinung sagen, doch der "erhobene Zeigefinger" ist meiner Meinung nach mehr als veraltet. Bei dem genannten Zweck würde ich also sagen, das hat keine (rechtliche) Bedeutung.

Und noch eine kleine Ergänzung: Negativbeispiele sind nach pädagogischer Lehre falsch
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