Suche
Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Verantwortlichkeit für Inhalte

Verantwortlichkeit für Inhalte Sollten Internet - Provider für Inhalte Ihrer Nutzer haften?

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 13.10.2007, 13:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.186
Standard Konjunktiv und "übers Recht schreiben"


Anzeige
Es scheint immer mehr Mode zu sein sich im Internet zum Beispiel mit einem "Disclaimer" (lol) abzusichern.

Wie sieht das aus, u.a. mit Rechtsberatung, wenn man auf seiner eigenen Seite im Konjunktiv über einen Artikel einer anderen Seite berichtet?
Ich nehme mal an, wenn man so Bemerkungen reinsetzt, wo durch erkennbar ist, dass man dem ganzen zustimmt, dann haftet man mehr oder weniger auch.

Wenn man schreibt, dass es Mist ist, haftet man halt für die Gegenmeinung, mehr oder weniger.

Wenn man sich dazu neutral verhält und nur darüber berichtet:
weiß ich nicht :shock:
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 13.10.2007, 13:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Konjunktiv und "übers Recht schreiben"

Also so ganz hab ich die Frage (ist es eine?) beim besten Willen nicht verstanden

Selbstverständlich darf man seine Meinung äußern, man muss eben nur aufpassen das man
- keine Unwahrheit schreibt
- niemanden in seinen Rechten verletzt
- nicht gegen allgemeines Recht verstößt
- nicht gegen den Datenschutz verstößt
- ...
Und wenn man, nachdem man das Alles beachtet hat, immer noch ein paar Worte findet - wer will dich daran hindern?
Ob Konjunktiv oder nicht, es kommt darauf an, was man sagt, und eigentlich nicht wie man es sagt (ich weiß, das kommt an anderen Stellen schon daruf an, wie man es sagt, aber das ist doch nur, damit man seinen Kopf aus der Schlinge ziehen kann, falls man einen der Punkte "ganz aus Versehen" übersehen hat )
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 13.10.2007, 13:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.186
Standard AW: Konjunktiv und "übers Recht schreiben"

Jo is ne Frage^^ mit Erklärungsversuchen.
Das ganze dreht sich um die Rechtsberatung. Man darf ja bekanntlich, wenn man nach einen Fall mit Deteils gefragt wird, nicht groß beraten.
Aber, wenn das ganze allgemein gefragt ist, gibt's ja weniger Probleme.
Wenn ich jetzt aber auf meiner Homepage schreiben würde:
"Disclaimer braucht man nicht"
und jemand wäre mit einen Disclaimer besser gefahren, hatte den aber entfernt, weil das bei mir auf der Homepage stand, könnte es ärger für mich geben.
Wenn ich jetzt aber auf meiner Homepage schreiben würde:
"In dem Artikel wird darauf eingegangen, dass man Disclaimer nicht brauchen würde, [...]"
sieht das dann anders aus?
:razz:
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 13.10.2007, 13:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Konjunktiv und "übers Recht schreiben"

Ich persönlich sehe das etwas anders. Ich würde bezweifeln (aber nicht ausschließen, versuchen kann es immer jemand ), dass der Satz "Ein Disclaimer braucht man nicht" dazu führen kann, dass man dadurch Schwierigkeiten wegen rechtsberatung bekommt.
Rechtsberatung sehe ich etwas anders:
Zitat:
RBerG § 1
(1) Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung und ..., darf geschäftsmäßig - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist.
Meiner Meinung nach geht es dabei vordergründig darum, dass man Beratung in den Angelegenheiten anderer erteilt. Wenn ich sage "Schuhe braucht man nicht" ist das meine Meinung (ob richtig oder nicht lasse ich einfach mal dahingestellt) und kein konkreter Fall, es ist auch keine Angelegenheiten anderer - ich sage ja nicht, "Du brauchst keine Schuhe". Es ist meine eigene Meinung, meine Angelegenheit. Und die ist nach RBerG nicht ausgeschlossen (cool, ich darf mich selbst beraten, wusste ich noch gar nicht )
Und wenn jemand der Meinung ist, meine Meinung an sich selbst auszuprobieren ... solange ich ihn nicht gezwungen habe (und damit gegen anderes Recht verstoßen habe) ist das seine Sache. Er hätte sich ja, falls er der Meinung wäre das klingt ganz gut, professionell beraten lassen können ...

Sobald aber erkennbar ist, das jemand seine Angelegenheiten geregelt haben will (so wie hier, wenn jemand schreibt "Ich habe ..."), dann ist es schon eine Beratung die davon betroffen ist.
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 13.10.2007, 14:00
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.228
Standard AW: Konjunktiv und "übers Recht schreiben"

Würde auch sagen, man kann darüber schreiben, z.B. in Berichtsform. Also

"Viele Webmaster glauben das sie ihre Haftung mit einem sog. Disclaimer ausschließen können. Doch dies ist ein alter Web-Aberglaube. Bereits auf vielen Seiten die sich mit dem Thema des Onlinerechts beschäftigen, kann man lesen das der vielerorts verwendete Disclaimer mehr ein Ammenmärchen ist als ein rechtsgültiger Haftungsausschluss"

Mit einer solchen Formulierung dürfte dir keiner etwas können, weil du ja nicht direkt sagst "Das braucht man nicht" sondern dich auf Quellen berufst. Diese solltest du im Idealfall auch noch mit angeben.
__________________
hier klicken für die Forensuche

[SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE]
Mit Zitat antworten
Antwort
Tags: , , ,



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
"Pyramid-Schemes" laut deutschem Recht? Lotus Strafrecht & Internet 4 11.05.2008 16:23
Was muss bei einer "offiziellen Website" beachtet werden? skippy Sonstiges zum Onlinerecht 1 08.04.2008 19:44
Deutsches Recht bei ".de" Endung? karrloe Domain-Recht 1 27.03.2008 17:45



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:31 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44