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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Tolles Forum sowas such ich ja schon lange! VIelleicht könnt ihr mir helfen. Wäre Spitze! Wenn man eine Internetseite hat, und darauf Computerspiele bewertet und gleichzeitig einen "partnerlink" auf ein Versandhaus macht. Darf man dann das Logo des Spiels in dem Artikel benutzen, also man hat immer ein 150x120 Pixel großes Logo (des bewerteten Computerspiels) und dann daneben die bewertung. Unten dann den Partnerlink. Jetzt weiss ich natürlich das so ein Logo geschützt ist. Darf man es in dem Kontext, dass man dafür wirbt benutzen? Oder flattert da, wenns der falsche sieht eine Abmahnung ins Haus und man muss ne Stange Geld bezahlen? Computerzeitschriften benutzen die Logos ja auch. Wäre echt super wenn sich jemand auskennt! Kleine zweite Frage, wenn man einen selbstgemachten Screenshot aus einem Computerspiel in die Bewertung macht, unterliegt der auch dem Urheberrecht des Spieleherstellers? Vielen Dank Peter Geändert von peter234 (13.10.2007 um 15:24 Uhr). Grund: tippfehler |
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| http://www.e-recht24.de/forum/3278-p...eberrecht.html (Ein paar Fragen zum Urheberrecht) 2 und 3 beantwortet deine Fragen. Und was die Screenshots angeht http://www.e-recht24.de/forum/2411-u...een-shots.html (Urheberrechtsverletzung bei Screen-shots?) oder einfach mal nach Screenshot im Forum suchen. |
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| ZITAT: [COLOR="SeaGreen"]zu 2. Man darf Bilder und Beschreibungen verwenden, wenn sie dafür verwendet werden, wozu sie gedacht sind: zur Beschjreibung des Produktes. Nicht verwendet werden dürfen sie für Vergleiche, Analysen, Bewertungen ... es sei denn, der Hersteller / Urheber hat dem zugestimmt. [/b][/COLOR] Du schreibst solange sie nicht Bewertend sind, also wenn ich das Produkt nur Beschreibe bin ich im grünen Bereicht, sobald ich allerdings schreibe: "Ich gebe Spiel XYZ auf die Grafik 2 von 10 Punkten" bin ich schon nicht mehr rechtens, da das Logo neben einer Bewertung zu sehen ist. Oder ist es nur eine Bewertung wenn es negativ ist? Wenn ich auf meiner Seite 500 Computerspiele bewerten will wäre es ja höchst unpraktikabel von jedem eine Genehmigung einzuholen (dauert ja Monate) nur um ein kleines Logo hinzumachen. (will ja keine inhalte klauen, aber ist ja klar das der Artikel mehr hermacht wenn der Schriftzug des Spiels zu sehen ist) Wie handhaben das Computerspielezeitschriften, haben die von jeder Firma ihrer 10.000 (positiv wie negativ) bewerteten Spiele auf der Homepage eine Genehmigung? Sorry das ich so blöd frage, kenne mich leider nicht aus und finde nirgendwo konkrete angeben was man nun darf und was nicht. Grüße Peter |
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| Ich meine mit dem "Bewertend" die Beschreibung des Herstellers. Beispiel: In der Beschreibung steht: "Auflösung 1x1, 5 Bilder". Auf der eigenen Seite schreibt man dann "Der Hersteller gibt an: 'Auflösung 1x1, 5 Bilder'. Passt aber nicht bei mir ..." Dann wird es nicht als Beschreibung, sondern als Zitat verwendet, somit wird es nicht dafür genutzt, wofür es gedacht ist. Auch muss man bei den Bildern beachten, wo sie herkommen (hatte ich bei dem anderen Beitrag nicht erwähnt). Wenn man sie einfach von der Seite "klaut", könnte meiner Meinung nach auch ein Verstoß des Urheberrechts vorliegen. Eigene Bilder oder für die Produktabbildung freigegebene Bilder (meistens Pressebilder, Produktbilder die zur ausdrücklichen Verwendung freigegeben sind) kann man verwenden. Zitat:
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| Tags: logos, produkte, werben |
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