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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 14.10.2007, 16:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 7
Standard Radiostream Anbieten ?


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Guten Tag

Ich habe mal eine Frage ? Man will Usern kostenlos Streamserver zu verfügung stellen. Ist dieses erlaubt wenn man dies unentgeltlich macht ?
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  #2 (permalink)  
Alt 14.10.2007, 17:00
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen
Beiträge: 2.281
Standard AW: Radiostream Anbieten ?


Ich kann dazu nur soviel sagen, dass das Betreiben eines Onlineradios GEMA-Pflichtig ist. Das alleinige Anbieten des Servers dafür, würde ich sagen ist es nicht. An die GEMA muss nur der Betreiber des Radios zahlen, das ledigliche Anbieten eines Servers dafür ist aus meiner Sicht her nicht Abgabenpflichtig, da man ja nur die Plattform anbietet.
Sicherheitshalber sollte man sich aber noch an die GEMA wenden.

PS: Ich war mal so frei und hab einige Worte in deinem Beitrag etwas geändert, damit es allgemeiner ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.10.2007, 17:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 7
Standard AW: Radiostream Anbieten ?


vielen dank für die schnelle Information ich werde mich direkt mal an die GEMA
wenden. Danke noch mal für Ihre Hilfe
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  #4 (permalink)  
Alt 02.11.2010, 21:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.11.2010
Beiträge: 1
Standard AW: Radiostream Anbieten ?


So ich eröffne den Post ma kurz widda ^^

ich will nen privaten webstream aufmachen, ich hab schon alles beisammen, (alles umsonst) und ich und werde mit diesem Stream keinen Gewinn machen,

muss ich nun Gema zahlen, da auf der gema seite die kostenberechnungen ur nach Gewinn oder berechnet werden

Muss ich was zahlen oda net?

Zitat:
2. Mindestvergütung
a) Die monatliche Mindestvergütung berechnet sich nach dem weitesten Hörerkreis:
im Bereich 0 - 50.000: EUR 0,01841
im Bereich 50.001 - 500.000: EUR 0,00920
über 500.000: EUR 0,00191
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