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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige wenn der Künster mit Künstlernamen JoeBobBriggs (der echte Name lautet anders) (http://www.***.com/) seinen Künstlernamen hat schützen lassen, (Wie kann man das erfahren?) dürfte man selbst sich eine URL kaufen mit der Adresse www.***joebob.com ? Erkennbar ist JoeBob ja nicht das gleiche wie JoeBoB Briggs. Und die Internetseite hat auch nicht den Zweck irgend eine Verbindung zum "original" Joe Bob Briggs zu haben. Dürfte man sich selbst den "Künstlername" bzw das Pseudonym JoeBoB geben? Hoffen irgendwer kennt sich damit aus. Vielen Dank! Geändert von Blogiversum (14.10.2007 um 17:47 Uhr). |
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| Wenn es tatsächlich ein Künstlername ist ist der über das Namensrecht geschützt. Muss man nicht registrieren lassen. Hier entscheidet wohl allein der Bekanntheitsgrads und die Verwendung. Wenn doch registriert, dann meines Wissens als Marke. Und somit gelten alle Regelungen für die Registrierung von Domainen die bei allen geschützten Marken gelten. Auf jeden Fall ist es untersagt, wenn Verwechslungsgefahrt besteht oder der Name ausgenutzt wird. Alles andere entscheidet der Einzelfall, wenn der Künstler sich also gestört fühlt, wird er sich dagegen verwehren. Und wenn er damit durchkommt, muss man die Domaine freigeben. |
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| 1) Kann man den bei JoeBob zu JoeBoBBriggs von Verwechslungsgefahr reden? Mir persönlich war der Künstler vorher noch nicht bekannt, hab erst von ihm erfahren als ich verschiedene Domainnamen mit "JoeBob" durchgesehn habe. 2) Müsst er wenn er als Marke registriert ist unter https://dpinfo.dpma.de/cgi-bin/dpi_cmd zu finden sein? 3) Was würden sie mir raten? Domain registrieren und nutzen und hoffen das es ihn nicht stört? Ist die Chance groß das er die Domain zugesprochen bekommen wird? 4) Gibt es irgendwelche Möglichkeiten seinen Bekanntheitsgrad zu "testen"? Vielen Dank für die ersten Antworten! |
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| Tags: kuenstlernames, schutz |
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