Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Strafrecht & Internet

Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 14.10.2007, 17:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 3
Standard Schutz des Künstlernames


Anzeige
Guten Tag,

wenn der Künster mit Künstlernamen JoeBobBriggs (der echte Name lautet anders) (http://www.***.com/) seinen Künstlernamen hat schützen lassen, (Wie kann man das erfahren?) dürfte man selbst sich eine URL kaufen mit der Adresse www.***joebob.com ?

Erkennbar ist JoeBob ja nicht das gleiche wie JoeBoB Briggs. Und die Internetseite hat auch nicht den Zweck irgend eine Verbindung zum "original" Joe Bob Briggs zu haben. Dürfte man sich selbst den "Künstlername" bzw das Pseudonym JoeBoB geben?

Hoffen irgendwer kennt sich damit aus.
Vielen Dank!

Geändert von Blogiversum (14.10.2007 um 17:47 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 14.10.2007, 19:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Schutz des Künstlernames

Wenn es tatsächlich ein Künstlername ist ist der über das Namensrecht geschützt. Muss man nicht registrieren lassen. Hier entscheidet wohl allein der Bekanntheitsgrads und die Verwendung. Wenn doch registriert, dann meines Wissens als Marke.
Und somit gelten alle Regelungen für die Registrierung von Domainen die bei allen geschützten Marken gelten. Auf jeden Fall ist es untersagt, wenn Verwechslungsgefahrt besteht oder der Name ausgenutzt wird. Alles andere entscheidet der Einzelfall, wenn der Künstler sich also gestört fühlt, wird er sich dagegen verwehren. Und wenn er damit durchkommt, muss man die Domaine freigeben.
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 14.10.2007, 19:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 3
Standard AW: Schutz des Künstlernames

1) Kann man den bei JoeBob zu JoeBoBBriggs von Verwechslungsgefahr reden?

Mir persönlich war der Künstler vorher noch nicht bekannt, hab erst von ihm erfahren als ich verschiedene Domainnamen mit "JoeBob" durchgesehn habe.

2) Müsst er wenn er als Marke registriert ist unter https://dpinfo.dpma.de/cgi-bin/dpi_cmd zu finden sein?

3) Was würden sie mir raten? Domain registrieren und nutzen und hoffen das es ihn nicht stört? Ist die Chance groß das er die Domain zugesprochen bekommen wird?


4) Gibt es irgendwelche Möglichkeiten seinen Bekanntheitsgrad zu "testen"?


Vielen Dank für die ersten Antworten!
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 14.10.2007, 19:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Schutz des Künstlernames

Zitat:
1) Kann man den bei JoeBob zu JoeBoBBriggs von Verwechslungsgefahr reden?
Keine Ahnung. Ich kenne weder das eine noch das andere. Aber das ist auch egal, wie ich das sehe. Es kommt darauf an, wie ein Richter es im Streitfall sehen würde. Und das weiss man vorher nie.
Zitat:
2) Müsst er wenn er als Marke registriert ist unter https://dpinfo.dpma.de/cgi-bin/dpi_cmd zu finden sein?
Wenn sie registriert ist, ja. Aber da findet man auch nicht immer alles. Wenn man ganz sicher gehen will, sollte man direkt beim DPMA suchen oder jemanden damit beauftragen.
Zitat:
3) Was würden sie mir raten? Domain registrieren und nutzen und hoffen das es ihn nicht stört? Ist die Chance groß das er die Domain zugesprochen bekommen wird?
Gar nichts kann und darf ich raten. Denn das wäre kostenlose Rechtsberatung im Einzelfall und die ist verboten (siehe Satz ganz oben auf der Seite). Auch will ich das gar nicht ...
Zitat:
4) Gibt es irgendwelche Möglichkeiten seinen Bekanntheitsgrad zu "testen"?
Meiner Meinung nach nicht, aber die Verwendung ist auf jeden Fall gegeben, wenn eine Webseite unter dem Begriff besteht ...
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 14.10.2007, 20:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 3
Standard AW: Schutz des Künstlernames

Ok vielen Dank für die Hilfe!
Mit Zitat antworten
Antwort
Tags: ,



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Schutz der Impressums-Daten Shinja Sonstiges zum Onlinerecht 6 02.06.2008 22:34
Namensrechtlicher Schutz auch bei inoffiziellem Foren? Springfield Sonstiges zum Onlinerecht 1 28.04.2008 22:14
Schutz von Software hansimglück Urheberrecht 0 13.12.2006 13:23
vorlaeufiger Schutz von Kompositionen Anonymous Urheberrecht 0 15.02.2004 16:12



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:19 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46