Rechtsberatung
Jan Engel Frage & Antwort Fotolia.com

Unsere Empfehlung
E-Book Die Rechtssichere Website


Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Onlineauktionen

Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 15.10.2007, 16:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 5
Standard Autogramme angeblich Fälschungen


Anzeige

Angenommen man hat seit geraumer Zeit aus einem Forum von einem Mitglied Autogramme erworben, die man auch ordnungsgemäss erhalten hat und man sich ziemlich sicher ist (nach Vergleiche mit den anderen Originalen im Internet), dass es Originale sind.
Andere Forummitglieder haben jetzt Zweifel daran, dass sie "echt" sind, sie wollen eine sogenannte Sammelklage einreichen. Was passiert dann eigentlich, wenn jetzt die Autogrammverkäuferin angezeigt wird und sich dann rausstellt, dass es doch Originale sind? und was passiert hier weiter?
Danke für eure Hilfe
Schnegge
Mit Zitat antworten



  #2 (permalink)  
Alt 15.10.2007, 18:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Autogramme angeblich Fälschungen


Zitat:
sie wollen eine sogenannte Sammelklage einreichen
Da werden sie wohl vor verschlossenen Türen stehen, da es sowas meiner Meinung nach in D nicht gibt. Lass mich aber gern eines Besseren belehren.Auch frage ich mich, welche Straftat die anzeigen wollen.
Zitat:
Was passiert dann eigentlich, wenn jetzt die Autogrammverkäuferin angezeigt wird und sich dann rausstellt, dass es doch Originale sind?
Gar nichts. Die Ermittlungen werden eingestellt und der Steuerzahler ist wieder um ein paar Euro erleichtert.
Zitat:
und wie geht man hier weiter vor?
Kommt darauf an, was passiert. Von dem was du genannt hast sehe ich das einfach nichts passieren wird.
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 15.10.2007, 20:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 5
Standard AW: Autogramme angeblich Fälschungen


Die wollen dann eine Anzeige wegen Betrug machen, wenn es tatsächlich Fälschungen sein sollten. Was passiert dann weiter mit der Verkäuferin, wenn es zu einer Anzeige kommen sollte? Ich habe bereits gegoogelt und bin auch schon schlauer draus geworden, dass es in D keine Sammelklage gibt (nur in den USA). Habe allerdings meine Autogramme, die ich erworben habe, prüfen lassen und die sind echt. Trotzdem würde mich interessieren, wa da geschehen würde?
Danke und Gruss
Schnegge
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 15.10.2007, 20:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Autogramme angeblich Fälschungen


Was bei Betrug passiert steht im StGB
Zitat:
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Außer das sich kaum glaube, das es hier so weit kommen wird, da das Vermögen geschädigt sein muss, sprich, die Leute müssen dafür bezahlt haben ... aber egal, falls doch: ich würde sagen Geldstrafe, für Freiheitsentzug reicht das kaum aus. Allerdings haben die "Ankläger" gar nichts von einer Verurteilung, das Geld bekommt nämlich der Staat. Wenn die ihr Geld wiederhaben wollen, müssen die zivilrechtlich (ungerechtfertigte Bereicherung) dagegen vorgehen.
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 15.10.2007, 20:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 5
Standard AW: Autogramme angeblich Fälschungen


Bei einigen Käufern der Autogramme beläuft sich der Betrag auf zwischen 8-115 Euro (die nur eines oder mehrere bestellt haben), also denke ich mal, dass es hier nicht ausreichen würde, eine Anzeige zu erstatten, wenn überhaupt, wenn ein Autogramm gerade mal schlappe 17 Euro gekostet hat. Zumal ja die Verkäuferin das Angebot gemacht hat, dass sich die angeblich Betrogenen sich mit ihr in Verbindung setzen können, sprich Autogramme zurück = Geld zurück, Schon rein aus diesem Grunde würde ich selbst von einer Anzeige absehen.
Danke nochmals
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
sachen angeblich kaputt Punisher-Angle Onlineauktionen 0 07.08.2008 23:47
Angeblich kaputter Gegenstand neuhier Onlineauktionen 4 08.06.2008 14:44
Ware angeblich nicht angekommen ufos Onlineauktionen 5 01.11.2007 13:10
neuer OVP-Artikel angeblich beschädigt !? onkel-rua Onlineauktionen 2 15.07.2007 15:17
Versandrisiko - Ware angeblich defekt. Wer haftet ? headbanger Onlineauktionen 0 07.03.2005 18:47



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:42 Uhr.



SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47