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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Angenommen man hat seit geraumer Zeit aus einem Forum von einem Mitglied Autogramme erworben, die man auch ordnungsgemäss erhalten hat und man sich ziemlich sicher ist (nach Vergleiche mit den anderen Originalen im Internet), dass es Originale sind. Andere Forummitglieder haben jetzt Zweifel daran, dass sie "echt" sind, sie wollen eine sogenannte Sammelklage einreichen. Was passiert dann eigentlich, wenn jetzt die Autogrammverkäuferin angezeigt wird und sich dann rausstellt, dass es doch Originale sind? und was passiert hier weiter? Danke für eure Hilfe Schnegge |
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| Die wollen dann eine Anzeige wegen Betrug machen, wenn es tatsächlich Fälschungen sein sollten. Was passiert dann weiter mit der Verkäuferin, wenn es zu einer Anzeige kommen sollte? Ich habe bereits gegoogelt und bin auch schon schlauer draus geworden, dass es in D keine Sammelklage gibt (nur in den USA). Habe allerdings meine Autogramme, die ich erworben habe, prüfen lassen und die sind echt. Trotzdem würde mich interessieren, wa da geschehen würde? Danke und Gruss Schnegge |
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| Was bei Betrug passiert steht im StGB Zitat:
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| Bei einigen Käufern der Autogramme beläuft sich der Betrag auf zwischen 8-115 Euro (die nur eines oder mehrere bestellt haben), also denke ich mal, dass es hier nicht ausreichen würde, eine Anzeige zu erstatten, wenn überhaupt, wenn ein Autogramm gerade mal schlappe 17 Euro gekostet hat. Zumal ja die Verkäuferin das Angebot gemacht hat, dass sich die angeblich Betrogenen sich mit ihr in Verbindung setzen können, sprich Autogramme zurück = Geld zurück, Schon rein aus diesem Grunde würde ich selbst von einer Anzeige absehen. Danke nochmals |
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