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| Meiner Meinung nach gibt es einen Unterschied zwischen dem Einschreiben und einer amtlichen Zustellung. Während bei einem Einschreiben sich der Absender um alles selbst kümmern muss, wird bei einer amtlichen Zustellung von Amts wegen die richtige Adresse ermittelt, wenn es nicht zugestellt werden kann. Da wird dann auf Gewerbe- und Einwohnerregister zugegriffen, wozu man als Privatperson nicht berechtigt wäre. Auch dürfte es dann zu einigen Problemen für den Empfänger kommen, wenn sich herausstellt, dass er falsche Daten bei der Anmeldung angegeben hat, das Gewerbe falsche Daten ans Finanzamt übermittelt oder ähnliches. Ich sehe das schon als eine weitergehende Möglichkeit, da hier das Amt tätig wird, und nicht nur man selbst. Kann mich täuschen, aber so kenne ich das. |
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| Nein. Denn das ist ein ganz anderes Thema. Bisher gilt auch alles nur in Deutschland, wenn also deutsches Recht gilt. Für Verkäufer aus dem Ausland gilt inter********es Recht. Und eine Anzeige bringt dabei gar nichts, da das nur im Zuge inter********er Abkommen oder EU Recht verfolgt wird. In solchen Fällen helfen eigentlich auch nur auf inter********es Recht spezialisierte Anwälte. |
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| Wie finde ich einen solchen Anwalt? Ich habe schon gegoogelt, aber das Angebot ist überwältigend. |
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| http://www.e-recht24.de/rechtsanwaelte.htm Da kann man die Suche etwas präzisieren. Ansonsten würde ich sagen, entweder Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis, lokale Anwälte oder gut Glück |
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