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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige nehmen wir an, in einem Fall hat A online was eingekauft, hat sofort bezahlt, hat eine Versandanzeige erhalten, aber keine Ware. Bei der Nachfrage nach den Versanddaten ergab erst die Androhung von (Staats)Gewalt überhaupt eine Reaktion, allerdings keine verwertbare. A hat schriftlich - per Einschreiben mit Rückgabeschein, der leider noch nicht zurückgekommen ist - eine Frist gesetzt, nehmen wir an, bis heute. Es ist nichts passiert. A hat nun bei weiteren Recherchen im Internet festgestellt, dass die Firma XY identisch ist mit Firma XXY, welche wiederum einschlägig als Abzocker-Firma bekannt ist. Scheinbar ist eine Liefermethode der Firma gang und gäbe: Jemand bestellt was, bezahlt per Vorauskasse, hört dann lange nichts und erhält (manchmal vielleicht) die Ware dann per Nachnahme zugestellt!!! Zweimal kassieren für einmal Ware, nicht schlecht! A hat aber nichts erhalten, nicht einmal seinen Rückgabeschein von der Post. Nachforschungsauftrag bei der Post ist gestellt. A wird jetzt Strafanzeige stellen - wie es scheinbar schon viele vor ihm getan haben. |
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Viel wirksamer wären zivilrechtliche Schritte (Mahnverfahren, Vollstreckung ...) Zitat:
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Das ist ganz einfach zu erklären: A hat schon sehr viel über das Internet gekauft (und auch selber verkauft), und hatte bislang eigentlich nur gute Erfahrungen gemacht. A hatte keinen Verdacht, dass es sich bei der Firma XY um einen Betrüger handeln könnte. Der Verdacht kam ja erst auf, als der Versand der Ware mit einer formlosen Mail ohne Angabe von irgendwelchen Versanddaten angekündigt wurde. |
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| Tags: ergebnislos, erhalten, frist, onlinekauf, verstrichen, ware |
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