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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 15.10.2007, 17:36
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Registriert seit: 01.10.2007
Beiträge: 14
Standard Onlinekauf - keine Ware erhalten - Frist ergebnislos verstrichen


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Hallo, aaky,

nehmen wir an, in einem Fall hat A online was eingekauft, hat sofort bezahlt, hat eine Versandanzeige erhalten, aber keine Ware. Bei der Nachfrage nach den Versanddaten ergab erst die Androhung von (Staats)Gewalt überhaupt eine Reaktion, allerdings keine verwertbare.

A hat schriftlich - per Einschreiben mit Rückgabeschein, der leider noch nicht zurückgekommen ist - eine Frist gesetzt, nehmen wir an, bis heute. Es ist nichts passiert. A hat nun bei weiteren Recherchen im Internet festgestellt, dass die Firma XY identisch ist mit Firma XXY, welche wiederum einschlägig als Abzocker-Firma bekannt ist. Scheinbar ist eine Liefermethode der Firma gang und gäbe: Jemand bestellt was, bezahlt per Vorauskasse, hört dann lange nichts und erhält (manchmal vielleicht) die Ware dann per Nachnahme zugestellt!!! Zweimal kassieren für einmal Ware, nicht schlecht!

A hat aber nichts erhalten, nicht einmal seinen Rückgabeschein von der Post. Nachforschungsauftrag bei der Post ist gestellt.

A wird jetzt Strafanzeige stellen - wie es scheinbar schon viele vor ihm getan haben.
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  #2 (permalink)  
Alt 15.10.2007, 18:56
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Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Onlinekauf - keine Ware erhalten - Frist ergebnislos verstrichen

Zitat:
wird jetzt Strafanzeige stellen - wie es scheinbar schon viele vor ihm getan haben.
Und die wird untergehen - wie bei genauso vielen anderen.
Viel wirksamer wären zivilrechtliche Schritte (Mahnverfahren, Vollstreckung ...)
Zitat:
A hat nun bei weiteren Recherchen im Internet festgestellt, dass die Firma XY identisch ist mit Firma XXY, welche wiederum einschlägig als Abzocker-Firma bekannt ist.
Und warum hat A das nicht vorher festgestellt, wenn es doch so einfach zu sein scheint. Das frage ich mich immer wieder.
Zitat:
erst die Androhung von (Staats)Gewalt überhaupt eine Reaktion, allerdings keine verwertbare.
Was zu erwarten war. Denn wer sich halbwegs im Recht auskennt (und die meisten Betrüger kennen sich definitiv besser aus als die Betrogenen), weiß, dass dies kaum irgendwelche Folgen hat.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.10.2007, 20:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.10.2007
Beiträge: 14
Standard AW: Onlinekauf - keine Ware erhalten - Frist ergebnislos verstrichen

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Viel wirksamer wären zivilrechtliche Schritte (Mahnverfahren, Vollstreckung ...)
Wie müsste A das machen (da hat er nämlich keine Ahnung)?

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Und warum hat A das nicht vorher festgestellt, wenn es doch so einfach zu sein scheint. Das frage ich mich immer wieder.
Das ist ganz einfach zu erklären: A hat schon sehr viel über das Internet gekauft (und auch selber verkauft), und hatte bislang eigentlich nur gute Erfahrungen gemacht. A hatte keinen Verdacht, dass es sich bei der Firma XY um einen Betrüger handeln könnte. Der Verdacht kam ja erst auf, als der Versand der Ware mit einer formlosen Mail ohne Angabe von irgendwelchen Versanddaten angekündigt wurde.
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  #4 (permalink)  
Alt 15.10.2007, 20:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Onlinekauf - keine Ware erhalten - Frist ergebnislos verstrichen

Zitat:
A hat schon sehr viel über das Internet gekauft (und auch selber verkauft), und hatte bislang eigentlich nur gute Erfahrungen gemacht.
Dann wars wahrscheinlich zu viel was A im Internet gekauft hat da A leichtsinnig geworden ist. Ich weiß, als Außenstehender und nicht Betroffener kann man gut daher reden, aber gerade im Internet sollte man eben nichts auf die leichte Schulter nehemn. Bei einem Laden kann man wieder hingehen, wenn was nicht passt, viele vergessen das ... ich will nicht den Verkäufer rechtfertigen, ich will nur zeigen, dass der Käufer sehr oft ein wenig Mitschuld daran hat, das es derartige Verkäufer immer noch gibt ...
Zitat:
Wie müsste A das machen (da hat er nämlich keine Ahnung)?
Bezüglich der Mahnverfahren gibt es amtliche Vordrucke, die man beim Amtsgericht bekommt. Muss man nur ausfüllen. Das Amtsgericht schickt die dann zunächst ungeprüft weiter. Dann kommt es eben zu Widerspruch oder nicht ... An der Stelle würde es jetzt aber in Rechtsberatung ausarten, die ich nicht machen darf. Weitere Auskünfte gibt jeder Anwalt oder Firmen, die sich mit Inkasso beschäftigen. Wäre auch eine Lösung. Man bekommt zwar etwas weniger Geld wieder, aber man hat keine Arbeit.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.10.2007, 10:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.10.2007
Beiträge: 14
Standard AW: Onlinekauf - keine Ware erhalten - Frist ergebnislos verstrichen

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Bezüglich der Mahnverfahren gibt es amtliche Vordrucke, die man beim Amtsgericht bekommt. Muss man nur ausfüllen. Das Amtsgericht schickt die dann zunächst ungeprüft weiter. Dann kommt es eben zu Widerspruch oder nicht ... An der Stelle würde es jetzt aber in Rechtsberatung ausarten, die ich nicht machen darf. Weitere Auskünfte gibt jeder Anwalt oder Firmen, die sich mit Inkasso beschäftigen. Wäre auch eine Lösung. Man bekommt zwar etwas weniger Geld wieder, aber man hat keine Arbeit.
Macht ein Mahnverfahren nicht nur dann Sinn, wenn es die fraglichen Firmen wirklich gibt? Wie kann man einen Mahnbescheid zustellen, wenn es unter der angegebenen Adresse gar keine Firma gibt? Der Rückgabeschein des Einschreibens ist auch nicht zurückgekommen, und die Post sagt dazu, dass das Einschreiben noch nicht zugestellt werden konnte, weil da niemand ist. Wie kann denn dann ein Mahnverfahren funktionieren?
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