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| Anzeige Ich bin 20 Jahre alt und mache seit einem Jahr eine Ausbildung zum Mediengestalter (MedienOperating). Letztes Jahr im Oktober habe ich für eine Modedesignerin eine Domain registriert. Also läuft die Domain schon seit einem Jahr auf meinem Namen. Ich habe auch das Design und die Datenbanken selber entworfen und online gestellt. Auf der Seite ist es möglich sich ein Artikel von Ihr zu bestellen. Dieser Artikel hat ein Image Foto (Ein Mann mit einer Parfüm Flasche) Heute habe ich von einem Rechtsanwalt eine Klage bekommen. Das dieses Foto nicht mir gehöre und ich für die entstandenen Kosten (10.001,00 DM) tragen muß. Ich habe mit der Modedesignerin kein Vertrag gemacht weil ich das als Hobby mache und was lernen will (Bin in Ausbildung). Weil der Server wo das gehostet wird und die Domain auf meinem namen registriert sind soll ich dafür gerade stehen. Ich habe bis heute von dieser Person auch kein Geld entgegen genommen. Was soll ich jetzt machen? Ich bin echt verzweifelt. Das Bildmaterial und den Kontent habe ich von der Designerin bekommen. Kurz gesagt ich habe nix für Sie entworfen oder fotografiert oder gar geklaut. Alle Infos sind von Ihr gewesen. Natürlich habe ich die Seite vorerst mal Offline gestellt um bösere Sachen zu vermeiden. Könnte mir jemand einen Rat geben? Wie soll ich vorgehen? Ich habe versucht "Sie" zu erreichen aber irgendwie will sie nicht rangehen. Muss ich wirklich 10.001,00 DM bezahlen oder ist das nur ein Witz? vielen DANK! |
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| hallo, ich würde dir ja echt gern helfen.Zum einen bräuchte man aber noch ein paar Infos, um genaues über den Fall sagen zu können. Andererseits sind dann aber Abmahnungen wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz vorprogrammiert. Wenn dir ein Rechtsanwalt in einem Schreiben klargemacht hat, dass sein Mandant 10.001 DM von dir will, würde ich erst mal nicht von einem Scherz ausgehen. Eine Klage wäre dir durch das Gericht zugestellt wurden, ganz so schlimm ist es also wohl noch nicht. Ich kann dir nur raten, zu einem Anwalt zu gehen, der sich mit dem Bereich auskennt und 150 DM für eine anwaltliche Erstberatung auszugeben. mfG [ Dieser Beitrag wurde von jurist am 16.10.2001 editiert. ] |
| Tags: angeklagt |
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