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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige was wäre wenn eine Privatperson eine Domain wie z.B. "www.tusxstadt.de" registriert hätte um auf dieser Seite eine privat eingerichtete Homepage zu einer der Sparten des Sportvereines zu betreiben. Da sollte doch ok sein. Was aber wenn der Verein diese Adresse auf einmal für sich selber haben will. Hat der Verein einen Anspruch auf die Adresse? Gruß Holger Geändert von Styx (09.08.2008 um 17:00 Uhr). Grund: domainname geändert |
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| Ausgehend davon, daß der Verein "TUS Syke" (o.ä) heisst, und die "Privatperson" mit bürgerlichem NAmen nicht Tussyke heisst.... .... hat der Verein einen Anspruch auf Freigabe der Domain. Dieser ergibt sich aus § 12 BGB. Grundlegend dazu da sog. heidelberg.de-Urteil, des LG Mannheim von 1996. Wenn die Privatperson allerdings (am ehesten wohl mit Nachnamen) Tussyke heisst, hat sie ein eigenes Namensrecht aus § 12, daß sich auch an dem Domainnamen fortsetzt. Dann wird es wohl so sein, daß derjenige Rechtinhaber, der den DN als erster registriert hat, diesen auch weiternutzen darf. Das ist allerdings nach meiner Kenntnis juristisch noch nicht abschliessen geklärt. |
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| @Holger Sicherheitshalber also vorher mit dem Verein schriftlich abstimmen - oder besser noch gleich die Domainkosten vom Verein bezahlen lassen (und als Gegenleistung ehrenamtlich zumindest eine Sparte im Web präsentieren). Impressum nicht vergessen!!
__________________ Hinter jeder Ecke lauern ein paar Richtungen |
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| Und wie ist die Situation, wenn eine Person für den Verein eine Webseite betrieb mit Domain. Der Verein hat immer die Rechnung bezahlt und der Verein bekommt immernoch die Rechnung. Nur im Whois ist die Person eingetragen. Der Name der Domain ist leider nicht der Name des Vereins. Aber in Deutschland alle die in den Kreisen des Vereins und der Person verkehren also Gleichgesinnte verstehen diesen Domainnamen als Domain des Vereins. Wie kann der Verein die Domain bekommen? Hat er ein Recht dazu? Er hat ja jahrelang dafür bezahlt! Jetzt will nämlich die Person mit der Domain eine andere Webseite aufbauen, kommerzieller Natur. Was natürlich dem Verein nicht behagt. Für Infos wäre ich dankbar! Wer ist wirklich der Domaininhaber? Die die bezahlen oder die Person die im Whois steht? |
| Tags: beanspruchen, belegte, domain, verein |
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