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| Anzeige Fotograf x verkauft die Fotos seinen Kunden und diese bekomme auch eine Rechnung von ihm. Fotograf y will nun diese Fotos für seine eigene Firma verwenden, um somit neue Kunden für sich zu gewinnen. Darf Fotograf y die Fotos, die er im Auftrag von Fotograf x gemacht hat dazu verwenden, um für seine eigene Firma zu werben? Was darf er mit den Fotos machen? Kann Fotograf x ihm dieses untersagen? Ich hoffe auf schnelle Antwort. Gruß |
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| Das klingt ja fast wie eine Klausuraufgabe Ich würde hier Y nur als Subunternehmer ansehen, dass heißt Y hat durch X im Auftrag von F (Firma) gehandelt und somit auch die Aufgaben und Vereinbarungen von F und X übernommen. Dabei steht natürlich nicht das Urheberrecht des Y in Frage, wohl aber möglicherweise das Nutzung- und Verwertungsrecht. Wenn F und X vereinbart haben, dass F alleinig über die Bilder verfügen darf (Ausschluss oder Übergabe der Nutungs- und Verwertungsrechte), müsste sich Y daran halten. Wenn es eine derartige Vereinbarung des Ausschlusses der Nutzungs. und Verwertungsrechte zwischen X unf F nicht gegeben hat (also X hätte die Bilder auch verwenden können), darf es auch Y. Das größte Problem wäre, wenn Y gar nicht gewußt hat, dass er nicht für X sondern für F arbeitet, da die Nutzungs- und Verwertungsrechte zwischen X und Y niocht ausgeschlosen wurden (wegen fehlender Vereinbarung). Dann würde glaube ich ein Gericht entscheiden müssen, ob Y davon hätte wissen können, dass er für F arbeitet (spezielle Produkte des F, Firmengebäude des F ...) |
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| Danke schon einmal für die Antwort. Beide Fotografen sind Freiberufler. Y hat gewußt dass x einen Vertrag mit den Kunden geschlossen hat und hat den Auftrag im Namen der Firma von x ausgeführt und ist auch so bei den Kunden aufgetreten. Dürfte y jetzt also mit den Fotos einfach so werben unter dem Namen seiner eigenen Firma? Gruß |
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| Zitat:
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| Tags: fotos, nutzungsrechte |
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