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  #1 (permalink)  
Alt 18.10.2007, 16:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.10.2007
Beiträge: 2
Standard Nutzungsrechte bei Fotos


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Fotograf x hat einen Auftrag von einem Kunden bekommen und einen schriftlichen Vertrag mit diesem, wo drin steht, dass er die Rechte an den Bildern an den Fotografen x abtritt. Da Fotograf x an diesem Tag keine Zeit hat, gibt er Fotograf y den Auftrag. Dieser führt ihn aus und stellt dem Fotografen x eine Hornorarrechnung. Ein schriftlicher Vertrag zwischen beiden Fotografen existiert nicht.
Fotograf x verkauft die Fotos seinen Kunden und diese bekomme auch eine Rechnung von ihm.

Fotograf y will nun diese Fotos für seine eigene Firma verwenden, um somit neue Kunden für sich zu gewinnen.

Darf Fotograf y die Fotos, die er im Auftrag von Fotograf x gemacht hat dazu verwenden, um für seine eigene Firma zu werben? Was darf er mit den Fotos machen? Kann Fotograf x ihm dieses untersagen?

Ich hoffe auf schnelle Antwort.

Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 18.10.2007, 19:25
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Nutzungsrechte bei Fotos

Das klingt ja fast wie eine Klausuraufgabe

Ich würde hier Y nur als Subunternehmer ansehen, dass heißt Y hat durch X im Auftrag von F (Firma) gehandelt und somit auch die Aufgaben und Vereinbarungen von F und X übernommen.

Dabei steht natürlich nicht das Urheberrecht des Y in Frage, wohl aber möglicherweise das Nutzung- und Verwertungsrecht. Wenn F und X vereinbart haben, dass F alleinig über die Bilder verfügen darf (Ausschluss oder Übergabe der Nutungs- und Verwertungsrechte), müsste sich Y daran halten. Wenn es eine derartige Vereinbarung des Ausschlusses der Nutzungs. und Verwertungsrechte zwischen X unf F nicht gegeben hat (also X hätte die Bilder auch verwenden können), darf es auch Y.

Das größte Problem wäre, wenn Y gar nicht gewußt hat, dass er nicht für X sondern für F arbeitet, da die Nutzungs- und Verwertungsrechte zwischen X und Y niocht ausgeschlosen wurden (wegen fehlender Vereinbarung). Dann würde glaube ich ein Gericht entscheiden müssen, ob Y davon hätte wissen können, dass er für F arbeitet (spezielle Produkte des F, Firmengebäude des F ...)
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  #3 (permalink)  
Alt 18.10.2007, 21:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.10.2007
Beiträge: 2
Standard AW: Nutzungsrechte bei Fotos

Danke schon einmal für die Antwort.

Beide Fotografen sind Freiberufler. Y hat gewußt dass x einen Vertrag mit den Kunden geschlossen hat und hat den Auftrag im Namen der Firma von x ausgeführt und ist auch so bei den Kunden aufgetreten.

Dürfte y jetzt also mit den Fotos einfach so werben unter dem Namen seiner eigenen Firma?

Gruß
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  #4 (permalink)  
Alt 18.10.2007, 22:47
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Nutzungsrechte bei Fotos

Zitat:
und einen schriftlichen Vertrag mit diesem, wo drin steht, dass er die Rechte an den Bildern an den Fotografen x abtritt
Da Y im Auftrag von X gehandelt hat würde ich persönlich mal sagen, ja. Y darf die Bilder verwerten, so wie X sie hätte verwerten dürfen.
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