AW: AGB - Unwirksamkeit bei gleichzeitiger Vertragswirksamkeit Vielleicht hilft dieser Hinweis zum Verständnis:
Der Vertrag selbst (als Gegenstand/Rechtsobjekt) ist völlig unabhängig von den AGBs, denn diese sind die Bedingungen zum Vertrag.
Es kann also durchaus sein, dass die (vorformulierten) Vertragsbedingungen, dann nennt man sie AGB, unwirksam sind, der Gegenstand dieser Bedingungen, nämlich der Vertrag selbst, seine Gültigkeit behält. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen treten dann die gesetzlichen Regelungen, beim Kauf z.B. die §§433ff des BGB oder für andere schuldrechtsverhältnisse die entspr. gesetzl. Regelungen.
Also bei kpl. Unwirksamkeit der AGBs tritt die gesetzl. Regelung für den zugrundeliegenden Vertragsgegenstand, d.h. der Vertrags-Gegenstand bleibt erhalten/wirksam. Bei teilweiser Unwirksamkeit (wenn z.B. s.Kl. die kpl. Unwirksamkeit verhindert) werden die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame (meist die aus den gesetzl.Regelungen) ersetzt, die dem Vertragszweck dienen.
Geändert von MaP (12.02.2008 um 17:32 Uhr).
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