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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige (2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders. Ist der Verwender der AGBs der "Verkäufer"? Der die AGBs als allgemeine Vertragsvorlage nutzt. Oder der "Kunde", der die AGBs ja auch irgendwie nutzt. § 306 BGB (1) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. OK, das gilt also immer?! Aber warum steht dann in so ziemlich jeder AGB eine sog. Salvatorische Klausel? |
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| Aber das Gesetz bezieht mit ein, dass die AGB auch teilweise nicht einbezogen werden können. Das heißt ja im Umkehrschluss, dass der Rest gültig bleibt. Hab auch mal bei Wikipedia geschaut und die Argumentation ist auch interessant. |
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Da muss man meiner Meinung nach nicht viel "argumentieren" |
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| Hier redet ja das Gesetz indirekt - ohne Klausel - davon, dass AGBs teilweise nicht Vertragsbestandteil werden können. Das heißt, dass die AGBs auch nur teilweise gültig sind :neutral: |
| Tags: agb, unwirksamkeit, verwnder |
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