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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 18.10.2007, 21:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.186
Standard AGB - Verwnder und Unwirksamkeit


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§305 c BGB
(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.

Ist der Verwender der AGBs der "Verkäufer"? Der die AGBs als allgemeine Vertragsvorlage nutzt.
Oder der "Kunde", der die AGBs ja auch irgendwie nutzt.

§ 306 BGB
(1) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

OK, das gilt also immer?! Aber warum steht dann in so ziemlich jeder AGB eine sog. Salvatorische Klausel?
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  #2 (permalink)  
Alt 18.10.2007, 23:51
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: AGB - Verwnder und Unwirksamkeit

Zitat:
gehen zu Lasten des Verwenders
Der Verwender ist derjenige, derr sie als Bestandteil des Vertrags einbringt. Und das ist der, der sie erstellt hat. Also der "Verkäufer". Der "Käufer" akzeptiert sie ja "nur".
Zitat:
Aber warum steht dann in so ziemlich jeder AGB eine sog. Salvatorische Klausel?
Weil die AGB sonst komplett ungültig wären, wenn nur eine Klausel falsch ist. Durch die salvatorische Klausel fällt nur der Teil der AGB weg, der ungültig ist. Der Rest der AGB bleibt gültig. Das Gesetz bestimmt ja nicht, das die AGB bei Unwirksamkeit oder Nichteinbeziehung unwirksam werden, es bestimmt ja nur, dass der Vertrag wirksam bleibt.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.10.2007, 23:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.186
Standard AW: AGB - Verwnder und Unwirksamkeit

Aber das Gesetz bezieht mit ein, dass die AGB auch teilweise nicht einbezogen werden können. Das heißt ja im Umkehrschluss, dass der Rest gültig bleibt.
Hab auch mal bei Wikipedia geschaut und die Argumentation ist auch interessant.
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  #4 (permalink)  
Alt 19.10.2007, 00:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: AGB - Verwnder und Unwirksamkeit

Zitat:
Zitat von Elradon Beitrag anzeigen
Aber das Gesetz bezieht mit ein, dass die AGB auch teilweise nicht einbezogen werden können. Das heißt ja im Umkehrschluss, dass der Rest gültig bleibt.
Hab auch mal bei Wikipedia geschaut und die Argumentation ist auch interessant.
Natürlich können die teilweise gültig sein - deswegen ja die salvatorische Klausel. Sonst würden sie schlimmstenfalls komplett nichtig sein, sobald ein Teil nichtig oder unwirksam ist.
Da muss man meiner Meinung nach nicht viel "argumentieren"
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  #5 (permalink)  
Alt 19.10.2007, 21:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.186
Standard AW: AGB - Verwnder und Unwirksamkeit

Zitat:
Zitat von Elradon Beitrag anzeigen
(1) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Hier redet ja das Gesetz indirekt - ohne Klausel - davon, dass AGBs teilweise nicht Vertragsbestandteil werden können. Das heißt, dass die AGBs auch nur teilweise gültig sind :neutral:
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