Rechtsberatung
Jan Engel Frage & Antwort Fotolia.com

Unsere Empfehlung
E-Book Die Rechtssichere Website


Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Urheberrecht

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 19.10.2007, 09:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.10.2007
Beiträge: 2
Standard Gewerbliche Nutzung von Bildern


Anzeige

Angenommen man hat vor kurzem einige Photo-CDs (1994) vom nicht mehr existierenden boeder-Verlag erworben. Auf der Rückseite des CD-Booklets findet sich der Hinweis "lizenzfreie Bilder" wohingegen im Booklet selbst darauf verwiesen wird, dass die Rechte bei den Urhebern liegen.

Zitat: "Photos by LeiKa, D-82544 Egling, und Robert Meinecke, D-85737 Ismaning, alle Rechte vorbehalten. Die gewerbliche Nutzung der in diesem Produkt veröffentlichten Photos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Urheber (s.Legende)."

Meine Frage: Ist es gestattet die Bilder gewerblich zu nutzen, d.h. in einer Software, auf einer Hompage oder in einem anderen Dokument (z.B. einem Wörterbuch)? Was bedeutet "lizenzfrei" in diesem Zusammenhang? Hat die Tatsache, dass die Firma boeder mitlerweile nicht mehr existiert irgendeine Auswirkung auf das Urheberrecht?

Herzlichen Dank und liebe Grüße,
Batmeister
Mit Zitat antworten



  #2 (permalink)  
Alt 19.10.2007, 09:51
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Gewerbliche Nutzung von Bildern


Lizenzfrei bedeutet erstmal, dass keine Gebühr bei Verwendung der Bilder fällig ist. Allerdings ist die gewerbliche Nutzung davon offensichtlich ausgenommen - oder man benötigt zumindest die Zustimmung des Urhebers. Es geht hierbei also ausschließlich um Nutzungsrechte und nicht das Urheberrecht.

Und das Urheberrecht existiert unabhängig davon, wer die Bilder auf Scheibe gepresst hat. Das bedeutet: Ob es boeder noch gibt oder nicht ist völlig egal, der Urheber der Photos hat die Rechte. Und solange der noch lebt (und noch einige Jahre darüber hinaus) bleibt das Urheberrecht bei ihm.
Wenn man die Bilder also gewerblich nutzen will, braucht man die Genehmigung des Urhebers - selbst wenn der inzwischen wahrscheinlich schwer zu finden sein sollte. Das enthebt einen nicht von der Erforderlichkeit.
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 23.10.2007, 11:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.10.2007
Beiträge: 2
Standard AW: Gewerbliche Nutzung von Bildern


Ein herzliches Dankeschön!
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
gewerbliche Zwecke Phoenix2020 Sonstiges zum Onlinerecht 2 12.04.2008 11:55
Frage zur Nutzung dritter Greenworm Sonstiges zum Onlinerecht 3 02.03.2008 09:38
werbung = gewerbliche nutzung? hausner231 Domain-Recht 2 10.12.2007 14:56
Nutzung eines Nicks Unregistriert Sonstiges zum Onlinerecht 0 13.09.2006 15:04



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:20 Uhr.



SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11