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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige Man nehme an, Person A versteigert einen alten Laptop für 100,-€ auf privater Auktionsbasis und eine Person B ersteigert dies. Person A würde es versichert senden und Person B würde sich darauf hin melden und behauptet dass ein RAM-Riegel fehlen würde und der Akku defekt wäre. Person B würde daraufhin rechtliche Schritte einleiten Person A wäre aber nicht bereit, das Geld zu ersetzen, da es bei Ihm noch funktionstüchtig gelaufen ist. Person B würde behaupten, beim Auspacken 2 Zeugen gehabt zu haben. Person A würde aber auch einen Zeugen haben, der bestätigen könnte, dass der Laptop noch einwandfrei lief und ordnungsgemäß verpackt worden ist. Wie würde das ausgehen, welche Chanchen hätte dieser Fall, teuer und gerichtlich zu enden (für Person A)? mfg k2lod Geändert von K2LoD (20.10.2007 um 01:36 Uhr). |
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| Das kann man nie sagen, wie sowas ausgeht. Kommt darauf an, welcher Zeugen glaubwürdiger, wer bessere Nachweise bringt, wer den besseren Anwalt hat ... Oder es wird letztendlich auf einen Vergleich hinauslaufen, vielleicht so das A das Teil zurücknimmt, B seine 100€ wieder bekommt und jeder auf seinen Anwaltskosten sitzen bleibt... |
| Tags: ebay, ware |
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