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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Das Problem bezieht sich auf Internetabzocke. Wenn man auf eine solche abzocke reingefallen is, bekommt man meist zum eigenen erstaunen nach ein paar Tagen eine Rechnung via E-Mail in der die Zahlung gefordert wird. Meist hängt da noch ein Abo mit z.B.: 2 Jahren laufzeit hinten dran. Die Frage stellt sich jetz, wie verfährt man erstens mit Rechnungen via E-Mail, da diese Rechtlich gesehen (soweit mir bekannt) keine Gültigkeit besitzen. Könnte man im Nachhinein Mahngebühren auf diese Rechnungen ablehnen ? Und noch ganz wichtig. In dem Falle dass man für ein 2 Jahresabo die erste Rechnung gezahlt hat, wei hoch stünden die Chancen einer zweiten Rechnung noch entgegen zu treten, da man sich praktisch mit erster Zahlung mit dem "Vertrag" einverstanden erklärt. Auch wenn, wie in ähnlichen Fällen, der Betrug offensichtlich ist. Ich hoffe, dass ihr mir hierbei ein wenig unter die Arme greifen könnt. Da sich die Frage stellt, ob man da noch riskieren kann, die Zahlung zu ignorieren und es darauf ankommen zu lassen, oder ob man sich bereits mit der Erstzahlung zur Weiterzahlung Verpflichtet. |
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| Also bei Rechnungen via Email würde ich das Problem der Beweisbarkeit des Zuganges sehen. Zwar kann die Seite des Versenders belegen das eine Email zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeschickt wurde, aber den Zugang kann sie hier nicht beweisen. Eine Empfangsbestätigung hat nach meiner Kenntnis keine Beweiskraft, die kann jeder mit einem Texteditor selbst erstellen wenn nötig. Wobei man aber auch hier sagen muss, das eine Email, die im Spamfilter gelandet ist, als zugegangen gilt. Da sich auch der Spamfilter in der Regel, im Machtbereich des Empfängers befindet. So kann man bei GMX und Co. ja jederzeit dort zugreifen, meist erhält man sogar einen Spambericht. Aber wie gesagt, das Problem der Beweisbarkeit für den Absender sehe ich hier als das Problem an. Bei der post kann man via Einschreiben oder PZU einen "Dritten" als Zeugen heranziehen, der den Zugang bestätigt. Zitat:
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| Danke bis hier her erstmal, das macht es etwa übersichtlicher. An aaky, was die Nichtzahlungen bzw. Zahlungsverweigerung betrifft ist es richtig, dass ich nicht so da raus komme. Was mich hier noch interessieren würde ist nur, ob man, wenn man in einem Abo hängt das über zwei Jahre läuft (in dem man nur anfangs kurz die Leistungen in Anspruch genommen hat und auch für das erste Vertragsjahr bereits bezahlt hat), dann noch irgend eine möglichkeit, der zweiten geforderten Rechnung zu entgehen, wenn man bereits seit dem ersten Jahr keine Leistungen mehr beansprucht hat und im Streitfalle durchaus zu beweisen wäre, dass es sich im offensichtlichen Betrug handelt. Die Zahlungsverweigerung käme ja nicht von ungefähr. Für mich als unerfahrenen im Rechtsstaate, is es da schwierig evtl. Fallen zu erkennen, die man sich vielleicht schon vorher gelegt hat. Fall ihr mir da noch sagen könnt, ob man in solch einem Falle lieber zahlen sollte, oder ob es noch realistisch wäre Forderungen anzufächte, da diese von beginn an nicht rechtens gewesen wären. Danke im Voraus. |
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| Tags: abo, zahlungen |
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