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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 20.10.2007, 14:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.10.2007
Beiträge: 3
Standard Zahlungen im Abo.


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Hmm ok, ich versuche mal einige Fragen allg. anzubringen um evtl die Rechtliche position in diesem Fall festzustellen.

Das Problem bezieht sich auf Internetabzocke.
Wenn man auf eine solche abzocke reingefallen is, bekommt man meist zum eigenen erstaunen nach ein paar Tagen eine Rechnung via E-Mail in der die Zahlung gefordert wird. Meist hängt da noch ein Abo mit z.B.: 2 Jahren laufzeit hinten dran.
Die Frage stellt sich jetz, wie verfährt man erstens mit Rechnungen via E-Mail, da diese Rechtlich gesehen (soweit mir bekannt) keine Gültigkeit besitzen.
Könnte man im Nachhinein Mahngebühren auf diese Rechnungen ablehnen ?

Und noch ganz wichtig. In dem Falle dass man für ein 2 Jahresabo die erste Rechnung gezahlt hat, wei hoch stünden die Chancen einer zweiten Rechnung noch entgegen zu treten, da man sich praktisch mit erster Zahlung mit dem "Vertrag" einverstanden erklärt. Auch wenn, wie in ähnlichen Fällen, der Betrug offensichtlich ist.

Ich hoffe, dass ihr mir hierbei ein wenig unter die Arme greifen könnt.
Da sich die Frage stellt, ob man da noch riskieren kann, die Zahlung zu ignorieren und es darauf ankommen zu lassen, oder ob man sich bereits mit der Erstzahlung zur Weiterzahlung Verpflichtet.
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  #2 (permalink)  
Alt 20.10.2007, 15:01
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Zahlungen im Abo.

Also bei Rechnungen via Email würde ich das Problem der Beweisbarkeit des Zuganges sehen. Zwar kann die Seite des Versenders belegen das eine Email zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeschickt wurde, aber den Zugang kann sie hier nicht beweisen. Eine Empfangsbestätigung hat nach meiner Kenntnis keine Beweiskraft, die kann jeder mit einem Texteditor selbst erstellen wenn nötig.
Wobei man aber auch hier sagen muss, das eine Email, die im Spamfilter gelandet ist, als zugegangen gilt. Da sich auch der Spamfilter in der Regel, im Machtbereich des Empfängers befindet. So kann man bei GMX und Co. ja jederzeit dort zugreifen, meist erhält man sogar einen Spambericht.
Aber wie gesagt, das Problem der Beweisbarkeit für den Absender sehe ich hier als das Problem an. Bei der post kann man via Einschreiben oder PZU einen "Dritten" als Zeugen heranziehen, der den Zugang bestätigt.

Zitat:
Könnte man im Nachhinein Mahngebühren auf diese Rechnungen ablehnen ?
Gute Frage, wie gesagt, aus meiner Sicht müsste die mahnende Seite den Zugang beweisen können, um die Fristen für die Mahnung einzuhalten. Kann sie das, z.B. wenn man auf die Email geantwortet hat oder es ein Protokoll des Mailbetreibers gibt, würde ich sagen das man die Gebühren fordern kann. Ist kein Beweis da, würde ich sie ablehnen und einen Beweis des Zugangs fordern.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.10.2007, 16:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Zahlungen im Abo.

Zitat:
Rechnungen via E-Mail, da diese Rechtlich gesehen (soweit mir bekannt) keine Gültigkeit besitzen.
Gültig sind die schon, das Problem ist der Zugang (wie Styx bereits erklärte). Und steuerlich kann man sie auch nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend machen, sonst sind es aber ganz normale Rechnungen, die man, wenn berechtigt, auch zahlen muss.
Zitat:
wie hoch stünden die Chancen einer zweiten Rechnung noch entgegen zu treten, da man sich praktisch mit erster Zahlung mit dem "Vertrag" einverstanden erklärt. Auch wenn, wie in ähnlichen Fällen, der Betrug offensichtlich ist.
Das Problem sehe ich darin, dass man die Leistung ja schon einige Zeit genutzt hat - also jetzt zu sagen, der Vertrag wäre ungültig dürfte kaum Erfolg haben.
Zitat:
Da sich die Frage stellt, ob man da noch riskieren kann, die Zahlung zu ignorieren und es darauf ankommen zu lassen, oder ob man sich bereits mit der Erstzahlung zur Weiterzahlung Verpflichtet.
Ist man nicht, da man immer kündigen kann. Ist natürlich eine Frage der Laufzeit, Kündigungsfrist ... Aber einen einmal bestehenden Vertrag mit Nichtbezahlung zu "beenden" dürfte kaum von Erfolg gekrönt sein.
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  #4 (permalink)  
Alt 23.10.2007, 00:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.10.2007
Beiträge: 3
Standard AW: Zahlungen im Abo.

Danke bis hier her erstmal, das macht es etwa übersichtlicher.

An aaky,
was die Nichtzahlungen bzw. Zahlungsverweigerung betrifft ist es richtig, dass ich nicht so da raus komme. Was mich hier noch interessieren würde ist nur, ob man, wenn man in einem Abo hängt das über zwei Jahre läuft (in dem man nur anfangs kurz die Leistungen in Anspruch genommen hat und auch für das erste Vertragsjahr bereits bezahlt hat), dann noch irgend eine möglichkeit, der zweiten geforderten Rechnung zu entgehen, wenn man bereits seit dem ersten Jahr keine Leistungen mehr beansprucht hat und im Streitfalle durchaus zu beweisen wäre, dass es sich im offensichtlichen Betrug handelt. Die Zahlungsverweigerung käme ja nicht von ungefähr.

Für mich als unerfahrenen im Rechtsstaate, is es da schwierig evtl. Fallen zu erkennen, die man sich vielleicht schon vorher gelegt hat.
Fall ihr mir da noch sagen könnt, ob man in solch einem Falle lieber zahlen sollte, oder ob es noch realistisch wäre Forderungen anzufächte, da diese von beginn an nicht rechtens gewesen wären.

Danke im Voraus.
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  #5 (permalink)  
Alt 23.10.2007, 09:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Zahlungen im Abo.

Zitat:
Was mich hier noch interessieren würde ist nur, ob man, wenn man in einem Abo hängt das über zwei Jahre läuft (in dem man nur anfangs kurz die Leistungen in Anspruch genommen hat und auch für das erste Vertragsjahr bereits bezahlt hat), dann noch irgend eine möglichkeit, der zweiten geforderten Rechnung zu entgehen, wenn man bereits seit dem ersten Jahr keine Leistungen mehr beansprucht hat und im Streitfalle durchaus zu beweisen wäre, dass es sich im offensichtlichen Betrug handelt.
Ich persönlich sehe es so, dass man den Vertrag eingegangen ist, ihn genutzt hat (wieviel spielt dabei erstmal keine Rolle) - und jetzt "plötzlich" weil es wieder ans zahlen geht, den Betrug vorschiebt. Dürfte meiner Meinung nach im Streitfall nicht besonders positiv gesehen werden. Wobei ich mich da auch täuschen kann, nur das ist eben meine Meinung
Zitat:
Für mich als unerfahrenen im Rechtsstaate, is es da schwierig evtl. Fallen zu erkennen, die man sich vielleicht schon vorher gelegt hat.
Das könnte selbst für Anwälte schwierig sein, da man meistens vorher nicht weiß, mit welchen Geschützen die Gegenseite auffährt. Und im Zivilrecht ist vieles Auslegungssache, da kann etwas, dessen man sich sicher ist, vor Gericht plötzlich anders ausgelegt werden - und vieles, was man nicht für möglich hält, plötzlich relevant.
Zitat:
Fall ihr mir da noch sagen könnt, ob man in solch einem Falle lieber zahlen sollte, oder ob es noch realistisch wäre Forderungen anzufächte, da diese von beginn an nicht rechtens gewesen wären.
Sicherlich wäre das prinzipiell möglich, ich könnte mir durchaus vorstellen, dass, falls der Vertreag nichtig wäre, man sogar sein zuerst gezahltesGeld wieder bekommt. Aber ich würde dies als ein Spiel sehen, wo an nicht so genau weiß, welches Blatt der andere hat. Und wie das eigene Blatt zu bewerten ist, kann und darf nur ein Profi (Anwalt) beurteilen. Und als eine Frage des "minimalen Verlusts"
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