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| Anzeige Hallo! Ich bin letztens auf einen Dienst namens Flatster aufmerksam geworden. Flatster bietet an die Top 20 der Charts kostenlos zu bekommen. Das ganze geschieht über ein Tool, das den jeweiligen Titel von verschiedenen Internetradios mitschneidet - quasi genauso, wie mans selbst früher mit dem Radio und einer Casette gemacht hat. Flatster beteuert, dass dies rechtlich unbedenklich sei, da man hier das Recht habe Musik abzuspeichern. Da habe ich allerdings noch irgendwie Bedenken und hoffe, hier eine Auskunft von Jemandem, der sich mit dem Thema auskennt (Anwalt o.ä., aber gern auch sonst Jeder) zu bekommen. Schönen Gruß Jan |
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| Prinzipiell wird hier meines Wissens von einer Privatkopie ausgegangen. Wenn ich das richtig verstanden habe eine Software, die man sich auf seinen Rechner spielt und die nichts anderes tut, als das was man manuell auch tun könnte, nämlich die Musik vom Inetrnetradio aufnehmen. Du bekommst die Lieder ja nicht als MP3 von irgendjemandem geliefert, sondern die Software nimmt sie auf deinem Rechner auf ... Die bieten zwar auch einen Austausch an, aber da haben die in ihren AGBs festgelegt, dass man die Rechte daran haben muss. Was man nicht hat, wenn man eine mit dem Programm aufgenommene Datei bereitstellt. Man darf diese Aufnahmen also keinesfalls veröffentlichen, weitergeben oder sonstwie verwerten. Das ist eben ein nur Programm, womit man sich die manuelle Suche der Sender sparen kann und auch mal was aufnehmen kann, wenn man nicht zu Hause ist. Warum man allerdings Geld für etwas ausgeben soll, was man auch manuell selbst machen kann (zum Beispiel einfach mal die Top 100 beim Lieblingsradiosender aufzeichnen und dann die Lieder ausschneiden - dafür gibt es auch Software) ist mir schleierhaft. Aber was solls, Menschen stehen auf diese Art der Abzocke. Der Preis mag zwar "gering" sein, aber je mehr es machen ... wie bei der Klingeltonabzocke ... |
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| Also Geld dafür auszugeben, wär jetzt auch nicht mein Ding Ist denn ein von mir ggf. per Hand ausgeführter Mitschnitt eines Internetradios legal? (Aufnahmen werden nicht weitergegeben oder sonstwie vervielfältigt) |
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| Schließe mich aaky an, sehe (noch) auch keine rechtlichen Bedenken in Radiomitschnitten. Obwohl sich das in Zukunft auch noch ändern könnte, die sind der Musikindustrie ja auch noch ein Dorn im Auge. Persönlilch sehe ich das man für die Musik aus dem Radio schon bereits bezahlt hat, sofern man seine Rundfunkgebühren zahlt. Von denen leben ja auch die öffentlich-rechtlichen Radiosender. Bei den privaten muss man halt die Werbung ertragen, mit denen die jedoch Gebühren an die GEMA etc. finanzieren können, die dann die Urheber bzw. Rechteinhaber vergütet. Auch ist natürlich diese Kopie aus dem Radio durch den § 53 gedeckelt, die Vorlage ist schließlich nicht offensichtlich rechtswidrig. Vorsichtig wäre ich bei solcher Software aber, wenn diese eine Tauschoption beinhalten. Diese sollte auf jeden Fall deaktiviert werden.
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Wobei mir nicht ganz klar ist, wie die die Aufnmahmen als "analoge Kopie" bezeichnen können. Internetradio und das Aufzeichnungsverfahren sind digital ... das sieht mir verdammt nach einer Rechtlücke aus, die irgendwann geschlossen wird |
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