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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 20.10.2007, 20:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.10.2007
Beiträge: 1
Standard Ausschluss auf Verdacht? Leistungsverweigerung?


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Es gibt Foren, die (technische) Informationen von den Teilnehmern sammeln, katalogisieren und allen Mitgliedern zum Einsehen anbieten.
Es wurde auch ein "Verrechnungsfaktor" fixiert.

Es gibt zwar Verhaltensvorgaben, aber die durch Admins durchgeführte Löschung des Passbildes brachten den Verdacht des "Hackers" auf und das Mitglied wurde "vorläufig" gesperrt, um Schaden vom Forum fern zu halten.

Nun fordert das Mitglied weiterhin Leistungen ein, die bei Nichtausschluss möglich wären -Einsicht in die Datenbank.

Da interessieren mich die Fragen
- darf auf Verdacht hin ein Ausschluss erfolgen?
- dürfen die Leistungen dadurch einseitig abgedreht werden?

Es wurde angeboten, nach Nennung des mit der Löschung des Passbildes beauftragen Admins die Mitgliedschaft wieder zu erlangen.

- ist dies Nötigung?
- ist das rechtlich in Ordnung?

Vielen Dank im Voraus, WRler
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  #2 (permalink)  
Alt 20.10.2007, 22:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Ausschluss auf Verdacht? Leistungsverweigerung?

Ich hab zwar keine Ahnung, was genau du meinst, aber allgemein kann ich schon mal antworten:
Ich gehe erstmal davon aus, dass zwischen dem Betreiber des Forums und dem Nutzer kein Vertrag geschlossen wurde (in der Regel erfolgt sowas gegen Bezahlung).
Von der Voraussetzung ausgehend: Ja, ein Admin / Betreiber eines Forums hat das Recht, auszusperren wen er will, auch wenn ihm sein Nick nicht passt. Es gibt kein Recht, was jemanden dazu zwingt, seine Internetdienste jedermann offen zur Verfügung zu stellen. Der Betreiber kann also entscheiden, wen und was er zulassen will und kann Maßnahmen treffen, die andere von der Nutzung seines Angebotes auschließen.
Zitat:
- darf auf Verdacht hin ein Ausschluss erfolgen?
Wie gesagt, es kann sogar ohne Verdacht, nur weil der Betrieber gerade einen schlechten Tag hat, erfolgen.
Zitat:
- dürfen die Leistungen dadurch einseitig abgedreht werden?
Es könne einzelne Dienste und alles abgedreht werden. Ganz nach Belieben des Betreibers.
Zitat:
- ist dies Nötigung?
Garantiert nicht
Zitat:
StGB: Nötigung: Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt ...
Das passt ja nun gar nicht.
Zitat:
ist das rechtlich in Ordnung?
Es gibt kein Recht, was dem entgegensteht oder was das untersagen würde, also würde ich mal sagen: ja, ist es.
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