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| Anzeige Wer trägt die Mehrkosten für den Versand auf Inseln, wenn die nicht in der Artikelbeschreibung und in den AGBs de Verkäufers, explizit angegeben waren? Beispiel: Der Verkäufer gibt bei der Artikelbeschreibung die Versandkosten pauschal mit 99,- € für Deutschland und 195,- € für Europa an, ohne angaben zur Insellieferungen. Nach der Sendung der Ware stellt er fest, daß der Versand auf eine Europäische Insel erfolgt und teurer ist als in der angegebenen Artikelbeschreibung und fordert seinerseits weitere 550,- € für den weiteren Versand, da die Ware schon bereits am Hafen des Ziellands für den weitertransport bereitliegt. Ist der Verkäufer verpflichtet die Ware zu liefern im Falle, daß er sich so verkalkuliert hat? Wer trägt die anfallenden Versand- und Retourkosten im Falle, daß der Käufer nicht bereit ist die Mehrkosten (550 €) für den Versand zu übernehmen? Bin über jede sachliche Antwort dankbar, Mfg, Alamo. |
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| Wenn der Verkäufer nachweisen kann, dass die Kosten tatsächlich so hoch sind, kann er meiner Meinung nach die durchaus geltend machen. Andererseits würde ich hier rechtlich die Frage sehen, ob es sich um eine Hol-, Schick- oder Bringschuld handelt. Soweit ich weiß, wird vom Gesetz erstmal davon ausgegangen, das eine Holschuld vorliegt, das heißt, der Kunde müsste sich darum kümmern. Und das Gesetz schließt nicht aus, dass wenn man Versandkosten zahlt es immer noch eine Holschuld ist (der Versand erfolgt dann im Auftrag des Käufers). Das müsste man eben alles prüfen. Und aufgrund der Kosten lohnt sich dafür ja schon fast die professionelle Hilfe (=Anwalt) |
| Tags: ebay, kosten, versand, zusaetzliche |
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