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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 24.10.2007, 02:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.10.2007
Beiträge: 2
Standard Geistiges Eigentum


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Hallo an alle.

Ich habe eine theoretische Rechtsfrage. Wenn man bei einem online Magazin einen Artikel verfasst, gehört dieser dem Autor?
Natürlich mit der Vorraussetzung, dass der Autor nicht dafür bezahlt wurde, sondern dies ehrenamlich tat.

Hätte der Autor das Recht den Artikel enfernen zu lassen?

Wenn der Autor so einen Artikel selbstständig enfernen würde, hätte der Besitzer der Seite das Recht einen Schadensersatz zu fordern?
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  #2 (permalink)  
Alt 24.10.2007, 09:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Geistiges Eigentum

Der Autor hat immer das Urheberrecht, sobald es sich um ein Werk handelt. Ob es ein Werk ist, muss im Einzelfall entscheiden werden. Reine Forumsbeiträge kaum, ganze Artikel aber schon eher.
Und der Urheber hat das Recht, die Werke zu entfernen oder entfernen zu lassen, die Nutzung, Veröffentlichung und Weitergabe zu untersagen.Es sei denn, er hat jemandem vertraglich Nutzungsrechte eingeräumt.

Wenn keine anderen (nachweisen) Vereinbarungen bestehen, kann meiner Meinung nach auch niemand von einem Urheber verlangen, dass die Werke weiterhin angezeigt werden - erst recht hat er keine Ansprüche, wenn der Urheber seine Werke entfernt.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.10.2007, 18:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.10.2007
Beiträge: 2
Standard AW: Geistiges Eigentum

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Der Autor hat immer das Urheberrecht, sobald es sich um ein Werk handelt.
Vielen Dank!

Ich hätte noch eine theoretische Ergänzungsfrage.

Würde dies auch gelten wenn ein Autor bezahlt worden wäre, einen Artikel zu schreiben? Aber er zu keinem Zeitpunkt zugewilligt hätte die Rechte an dem Artikel abzugeben? (Weder schriftlich noch mündlich)
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  #4 (permalink)  
Alt 24.10.2007, 19:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Geistiges Eigentum

Zitat:
Würde dies auch gelten wenn ein Autor bezahlt worden wäre, einen Artikel zu schreiben? Aber er zu keinem Zeitpunkt zugewilligt hätte die Rechte an dem Artikel abzugeben? (Weder schriftlich noch mündlich)
Eine Bezahlung ist ja ein Vertrag. Normalerweise werden damit Nutzungs- und Verwertungsrechte übertragen. Wenn aber nichts festgelegt ist, scheint die Rechtssprechung die Rechte auch nicht anzunehmen -> siehe das neueste Urteil zum Thema Veröffentlichen von Passfotos - da wurde auch dem Fotogtrafen das Recht zugesprochen, einer Veröffentlichung zu widersprechen, obwohl er bezahlt wurde (auch wenn ich persönlich das anders sehen würde, aber Recht ist nicht immer logisch ).
Also könnte der Autor, wenn nichts vereinbart ist, immer noch tun und lassen was er will mit seinen Werken.
Andererseits hat der Urheber glaube ich auch die Möglichkeit, die Nutzungs- und Verwertungsrechte zu widerrufen - müsste man aber mal nachschauen.
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