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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 24.10.2007, 12:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.10.2007
Beiträge: 3
Standard Ausschluss der Rücknahme bei Nichtgefallen


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Guten Tag zusammen,
ein Onlinehändler schließt in seinen AGB die Rücknahme bei Nichtgefallen aus. Ich weiß, dass das Fernabsatzgesetzt einen solchen Ausschluss beinhaltet, bei Sonderanfertigungen, verderblichen Waren etc.
Ein Beispiel:
Ein Onlinehändler verkauft eine "Bayerische Tastatur", weiß-blau, Tasten ulkig bedruckt etc. Diese fertigt er nicht speziell für den Kunden an, sondern wer die heute bestellt bekommt in ein paar Tagen ein identisches Exemplar.
Nun hat der Kunde diese Tastatur bestellt und sie ist leider von recht einfacher Qualität und für den täglichen Gebrauch nicht geeignet. Der Händler verweigert nun mit Hinweis auf seine AGB die Rücknahme.

Man kann eine Ware nur per Bild beurteilen, bestellt Sie dann, und wenn man sie bezahlt und stellt fest, das Ding taugt nix, dann schaut man eben in die Röhre? Kann das tatsächlich sein?
Ich kann verstehen, dass bei einem gravierten Glas, einem Air-Brush-Kotflügel etc. dieser Ausschluss völlig ok ist. Aber in diesem Fall?

Danke vorab für Hinweise.
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  #2 (permalink)  
Alt 24.10.2007, 13:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Ausschluss der Rücknahme bei Nichtgefallen

Ein Verkäufer kann das Widerrufsrecht nur unter den genannten Bedingungen ausschließen. Ein "Überschreiben" des Gesetzes durch die AGB ist nicht möglich.

Ich sehe das so: Wenn der Verkäufer die Ware also tatsächlich nicht für den Kunden angefertigt hat (sieht man meiner Meinung nach daran, dass er entweder mehr als eine verkauft, die Bestellung ohne spezifische Auswahl erfolgt [zum Beispiel der kunde sagt er will sie rot-weiss und nicht blau-weiß]), ist das Widerrufsrecht gegeben. Ist es speziell für den Kunden angefertigt, muss er das nachweisen (und dazu reicht nicht "ich kleb da erst nach Bestellung was drauf") - es muss wirklich nach Kundenwunsch(!) angefertigt worden sein - dass heißt der Kunde muss auch einen individuellen Wunsch geäußert haben.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.10.2007, 15:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.10.2007
Beiträge: 3
Standard AW: Ausschluss der Rücknahme bei Nichtgefallen

Tja, so sehe ICH das auch. Aber wenn der Händler sich quer stellt, was bleibt? Anwalt? Die spekulieren doch immer nur darauf, dass einem alles zu viel und zu teuer ist, sein Recht durchzusetzen...
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  #4 (permalink)  
Alt 24.10.2007, 15:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Ausschluss der Rücknahme bei Nichtgefallen

Zitat:
Zitat von Kinsey Beitrag anzeigen
Tja, so sehe ICH das auch. Aber wenn der Händler sich quer stellt, was bleibt? Anwalt? Die spekulieren doch immer nur darauf, dass einem alles zu viel und zu teuer ist, sein Recht durchzusetzen...
Und damit scheinen die auch durchzukommen, wenn man so herangeht.
Das Thema hatte ich heute schon mal
Die machen es eben solange, bis mal jemand anfängt sich zu wehren. Doch dann wird es richtig teuer für die. Manchmal reicht es eben, sie darauf hinzuweisen - unfd wenn das nicht hilft, eben einfach mal durchziehen. Da hilft natürlich ungemein, wenn man eine Rechtschutzversicherung hat ..
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  #5 (permalink)  
Alt 26.10.2007, 23:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.10.2007
Beiträge: 4
Standard AW: Ausschluss der Rücknahme bei Nichtgefallen

Was der Herr hier vergißt zu sagen:Er hat zwei identische Tastaturen gekauft und bezahlt-
Zurückgeben will er nun nur eine Tastatur wegen angeblichen Nichtgefallen.
sehr durchsichtig.Die tastatur kann man im Internet anschauen und es wird auch nicht gesagt das es eine Markentastatur ist.
Hier ist wohl jemand auf Streit aus-
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