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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Auch wenn es schon des öfteren zum Thema was gepostet wurde, bleiben für mich trotz intensiver Recherche Fragen über. Wenn man Musikvideos von Youtube per Embedded-Code auf seine Homepage (oder im Blog) einbindet, dann muss man theoretisch GEMA-Gebühren zahlen, oder nicht? Nun hat sich seit neuster Entwicklung die GEMA mit Youtube über eine Pauschalgebühr geeinigt. Muss man dann für eingebundene Videos auch noch zahlen? Ich sehe das so, dass die GEMA dann zweimal Geld bekommt, also doppelt abkassiert! Viele Videos sind ja mittlerweile auch legal bei Youtube, weil beispielsweise größe Plattenfirmen eine Partnerschaft mit Youtube haben (z.B. Universalmusic). Kann man diese Videos ohne Gefahr einbinden, oder springt einem dann die GEMA wieder aufs Dach, oder gar die Staatsanwaltschaft (Urheberrecht)? Wenn alles irgendwie gefährlich ist, könnte man ja auch noch bei Youtube eine Suche eines Videos starten und die Ergebnispage mit meist mehreren Ergebnissen als Link auf die eigene Homepage setzen. Oder ist das auch noch verboten? Würd mich freuen, wenn jemand Licht ins Dunkle bringen könnte! Geändert von Zaiman (24.10.2007 um 15:07 Uhr). |
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| Zitat:
Man muss eben immer aufpassen, dass bei den Videos immer alle Urheberrechte beachtet werden und vom Anbieter auch die Genehmigung erteilt wird, diese auf der eigenen Seite darzustellen. Und man sollte wissen, dass im Streitfall nicht der Anbieter sondern man selbst nachweisen muss, dass alle Rechte beachtet weren. Kann man das nicht (ein reiner Verweis "Das ist ja da und da auch veröffentlicht" wird da kaum reichen), muss man seinen Kopf dafür hinhalten ... |
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| Okay, bei Youtube ist es ja so, dass die Partner, die Musikvideos dort veröffentlichen, wissen, dass man diese per Code übernehmen kann. Dann sollten die da ja auch nichts dagegen haben. Andernfalls besteht ja auch die Möglichkeit, den Code zu deaktivieren (z.B. gesehen bei "Apologize" von Timbaland/One Republic). Dann weiß man also, dass man das Urheberrecht nicht verletzt (zumindest bei diesen Videos, bestimmt nicht bei allen!), dies auch nachweisen kann und könnte die Videos gefahrlos auf seiner Homepage einbauen, oder spricht doch noch was dagegen? |
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| Wenn das Urheberrecht beachtet wird spricht eigentlich nichts mehr dagegen. Es sei denn, der Urheber hat etwas dagegen, dass sein Werk in einem bestimmten Kontext (meistens rechtswidriger) gezeigt wird - also die Aussage entstellt oder etwas "hinzugefügt" wird. |
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| Als Webseitenbetreiber ist man für die Inhalte der Seite verantwortlich. Bei eingebunden YouTube Videos sehe ich ein Problem. Darf sich jemand, der YouTube Videos in seine Webseite einbaut nicht darauf verlassen, dass diese einwandfrei sind? Es geht mir nur um die Einbindung, nicht um das Speichern/Downloaden. |
| Tags: einbinden, gema, homepage, musikvideos, urheberrecht, youtube |
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