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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige also habe wenn man einem inkassobüro ein schreiben bekommt, dass man knapp 50€ zahlen soll für einen vertrag den ich angeblich bei einem handyprovider habe. man hat vorher niemals post irgendeines providers erhalten. allerdings hat man habe im vorfeld also ca 2wochen vor dem schreiben des inkassobüros noch einen brief von einem anwalt bekommen das man doch bitte 75€ zahlen möchte. man hat da angerufen und gefragt wie das sein kann und die dame wollte sich erkundigen... man hat von denen bis heute nichts gehört (ca1 monat her) stattdessen bekam ich post dieses inkassobüros. meine frage nun: wenn jmd wie zum beispiel kleiner bruder oder wer auch immer online einen vertrag mit daten machen würde, wäre dieser ohne unterschrift gültig? hoffe das kann mir jmd beantworten mfg |
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| Wenn keine Form vorgeschrieben ist kann man ein Vertrag auch ohne jedes Wort schließen (zum Beispiel wenn man im Supermarkt einkaufen geht - das sind auch Verträge). Und ich glaube nicht, das bei den erwähnten Verträgen ein Formerfordernis besteht. Somit wäre auch eoin Vertrag ohne Unterschrift gültig. Und wenn jemand Forderungen stellt, muss er diese beweisen. Allerdings sollte man, wenn man meint, die sind ungerechtfertigt, den Forderungen widersprechen. Alles andere klärt dann der Anwalt im Rechtsstreit. Zitat:
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| Zitat:
Wenn doch, ist es das Beste was man machen kann. |
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| ja ich kann mir ja leider nicht ganz sicher sein... mein kleiner bruder ist ein satansbraten und ich kann mir vorstellen, dass er das gemacht haben könnte. allerdings würde mich der beweis auch interessieren also was kann man bei einer onlinebestellung als beweis werten? das akzeptieren der agbs? bestellen an sich? eingabe der personalausweisnummer? wenn auch nur eins davon als beweis gilt denn haben sie einen da man all dies eingeben muss soweit ich weiß. |
| Tags: gueltig, onlinevertrag, unterschrift |
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