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  #1 (permalink)  
Alt 25.10.2007, 11:45
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Registriert seit: 25.10.2007
Beiträge: 1
Standard Zahlungsklage nach Abmahnung


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Hallo,

ich suche Urteile, bei denen Zahlungsklagen auf Abmahnkosten zugunsten des Abgemahnten entschieden wurden.

Alle reden immer von gravierenden Wettbewerksverstößen.

Aber ist ein fehlender Datenschutzhinweis auch gleich ein Wettbewerbsverstoß?

Wir hatten in der Schule letzte Woche die Diskussion, inwieweit ein fehlender Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung auch gleich zur Abmahnung berechtigt.

(Ein Händler verkauft selbstgebaute Holzspielzeuge (kleinste Mengen) und gibt die Endpreise auf seiner Homepage an. Dieser wird jetzt von einem Spielzeugfabrikanten abgemahnt, weil die MWST-Ausweisung fehlte. Diese konnte aber gar nicht angegeben werden, da Kleinunternehmer-Regelung)
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  #2 (permalink)  
Alt 25.10.2007, 12:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Zahlungsklage nach Abmahnung

Einfach mal nach "Abmahnung Kosten Urteil" googlen
Ein paar, die ich auf Anhieb gefunden habe:
Zitat:
AG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.02.2006 - AZ: 32 C 2129/05 - 84
Amtsgericht (AG) Köln Az. 118 C 142/06
BGH, Urteil vom 06.05.2004, AZ: I ZR 2/03
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2001, 20 U 194/00
Genauso viele Urteile gibt es aber auch für begründete Kosten.
Ist also immer Einzelfallsache.
Zitat:
Aber ist ein fehlender Datenschutzhinweis auch gleich ein Wettbewerbsverstoß?
Es kann einer sein, da man sich dadurch gegenüber der Konkurrenz Vorteile verschafft (frag mich jetzt nicht welche - Recht ist nicht immer logisch - die Gerichte sehen es so, identisch mit dem fehlenden/unrichtigen Impressum)
Zitat:
Ein Händler verkauft selbstgebaute Holzspielzeuge (kleinste Mengen) und gibt die Endpreise auf seiner Homepage an. Dieser wird jetzt von einem Spielzeugfabrikanten abgemahnt, weil die MWST-Ausweisung fehlte. Diese konnte aber gar nicht angegeben werden, da Kleinunternehmer-Regelung
Soviel ich weiß wird es empfohlen. Aber es ist nicht notwendig, wenn dargestellt wird dass die Preise die MWSt. enthalten (das muss dastehn). Wird wahrscheinlich auch Einzelfallsache sein.
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