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Verantwortlichkeit für Inhalte Sollten Internet - Provider für Inhalte Ihrer Nutzer haften?

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  #1 (permalink)  
Alt 25.10.2007, 12:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.09.2007
Beiträge: 22
Standard Videoportal mit Downloadmöglichkeit


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Hallo,
vielleicht könnt Ihr mir bei einer Frage helfen.
Ich programmiere ein Videoportal. Die Videos sollen in ein bestimmtes Format umgewandelt werden und auch zum Download angeboten werden können.
Dazu habe ich mir überlegt, dass der Uploader festlegen kann, mit welchen Rechten die veröffentlichte Datei versehen wird.
Konkret kann er damit festlegen, wer was mit der Datei anstellen kann (ähnlich wie bei den Unix Dateirechten). Somit bestimmt derjenige, der die Daten veröffentlicht hat z.B. ob ein Download möglich ist.
Natürlich muss eine Möglichkeit gegeben sein, rechtswidrige Inhalte zu melden (die dann auch entfernt werden).
Als Betreiber möchte ich den Nutzern viele Möglichkeiten bieten, sie aber auch nicht von ihrer Verantwortung entbinden.
Was denkt Ihr, ist so ein Projekt mit "Standort Deutschland" möglich?
Vielen Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 25.10.2007, 13:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Videoportal mit Downloadmöglichkeit

Wenn man sich sicher sein kann, dass mit dem Bereitstellen der Videos nicht gegen irgendwelche Rechte (besonders Urheberrecht) verstoßen wird ... und da die Menschen nicht zur Einhaltung von Rechten in der Lage sind, würde ich die vernünftige Möglichkeit ausschließen. Ist ja das MyVideo & Co. Konzept - und die haben genug Probleme weghen Urheberrechten.

Rechtlich und technisch wäre es vielleicht machbar - aber aus meiner Sicht nicht mit den Menschen, die die Videos veröffentlichen wollen, da die sich einfach nicht an Recht & Gesetz halten wollen ...
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  #3 (permalink)  
Alt 25.10.2007, 13:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.09.2007
Beiträge: 22
Standard AW: Videoportal mit Downloadmöglichkeit

Hallo aaky.
Danke für die schnelle Antwort.
Zitat:
Rechtlich und technisch wäre es vielleicht machbar
Technisch habe ich es bereits umgesetzt. Was jetzt noch fehlt, ist das Design und die Navigation. Die letzten Faktoren hängen stärker von den rechtlichen Einschränkungen ab, als man zunächst annimmt.
Handelt es sich bei meinem Ansatz nicht um eine reine "Zugangsvermittlung", wie im TDG §5 erwähnt?

1. Diensteanbieter sind für eigene Inhalte, die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.
// Ich will keine eigenen Inhalte veröffentlichen oder mir zu eigen machen.

2. Diensteanbieter sind für fremde Inhalte, die sie zur Nutzung bereithalten, nur dann verantwortlich, wenn sie von diesen Inhalten Kenntnis haben und es ihnen technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern.
//Bin ich demnach verpflichtet, die Videos vor der Veröffentlichung zu prüfen auch wenn es sich um mehrere hundert pro Tag handelt?

3. Diensteanbieter sind für fremde Inhalte, zu denen sie lediglich den Zugang zur Nutzung vermitteln nicht verantwortlich. Eine automatische und kurzzeitige Vorhaltung fremder Inhalte auf Grund einer Nutzerabfrage gilt als Zugangsvermittlung.
//Was bedeutet in dem Zusammenhang "kurzzeitig"?

4. Verpflichtungen zur Sperrung der Nutzung rechtswidriger Inhalte nach den allgemeinen Gesetzen bleiben unberührt, wenn der Diensteanbieter unter Wahrung des Fernmeldegeheimnisses gemäß §85 des Telekommunikationsgesetzes von diesen Inhalten Kenntnis erlangt und eine Sperrung technisch möglich und zumutbar ist.
//Sobald ein Verstoß gemeldet wird, wird die Datei überprüft und bei tatsächlichem Verstoß entfernt

Vielen Dank nochmal
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  #4 (permalink)  
Alt 25.10.2007, 13:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Videoportal mit Downloadmöglichkeit

Also doch wieder das alte Thema. Ich dachte, du wärst schon einen Schritt weiter
Zitat:
Handelt es sich bei meinem Ansatz nicht um eine reine "Zugangsvermittlung", wie im TDG §5 erwähnt?
Nein, da du ja keinen Zugang zu etwas anderem gewährst, sondern zu deiner Seite (für die du verantwortlich bist). Ein Zugang wäre zum Beispiel ein Provider / Leitungsanbieter, der den Zugang zum Internet ermöglicht.
Zitat:
// Ich will keine eigenen Inhalte veröffentlichen oder mir zu eigen machen.
Machst du aber, indem sie auf deiner Seite dargestellt werden. Es ist schließlich deine Seite, somit auch deine Inhalte. Das die von anderen da rauf gestellt werden spielt rechtlich absolut keine Rolle.
Zitat:
//Bin ich demnach verpflichtet, die Videos vor der Veröffentlichung zu prüfen auch wenn es sich um mehrere hundert pro Tag handelt?
Ja. Nur dürfte es für dich kaum möglich, die Einhaltung aller Rechte zu überprüfen. Woher willst du wissen, ob ich das Video nicht von einem Bekannten "geklaut" habe ...
Zitat:
//Was bedeutet in dem Zusammenhang "kurzzeitig"?
Das mit dem Zugang hatten wir oben. Kurzzeitig bedeutet meiner Meinung nach zum Beispiel in einem Proxy-Cache, also Speicherung während oder kurz vor der Übermittlung der Daten vom Punkt A (außerhalb des Machtbereichs des Zugangsvermittlers) zum Punk B (ebenfalls außerhalb des Machtbereichs des Zugangsvermittlers).
Zitat:
//Sobald ein Verstoß gemeldet wird, wird die Datei überprüft und bei tatsächlichem Verstoß entfernt
Und wie willst du einen Verstoß feststellen - wie du gesagt hast bei hunderten Videos ...

Unmöglich. Und den letzten Prozeß, den einer als allgemeine Entscheidung gegen die Haftung bewirken wollte, hat er verloren. Aber du darfst es natürlich auch gern darauf anlegen, einen Musterprozeß zu gewinnen
Die Rechtssprechung mag vielleicht nicht in jedem Fall sinnvoll erscheinen, aber sie existiert ...
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  #5 (permalink)  
Alt 25.10.2007, 15:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.09.2007
Beiträge: 22
Standard AW: Videoportal mit Downloadmöglichkeit

Ja, leider das alte Thema. Vielen, auch mir, fällt ein Widerspruch zwischen der Rechtssprechung bzw. der Aussage Rechtskundiger und der aktuellen Situation von Myvideo, google.video oder auch Myspace auf.
Es ist offensichtlich möglich, ein Videoportal finanziell erfolgreich zu betreiben. Diese Unternehmen machen nicht den Eindruck, dass sie durch Abmahnungen/Schadensersatz existenziell gefährdet seien.
Zitat:
nicht mit den Menschen, die die Videos veröffentlichen wollen, da die sich einfach nicht an Recht & Gesetz halten wollen
Der Nutzer stimmt doch den Nutzungsbedingungen beim Upload zu. Oder sind diese wie ein Disclaimer unwirksam?
Offensichtlich habe ich einige Punkte des TDG falsch verstanden.
Zitat:
Aber du darfst es natürlich auch gern darauf anlegen, einen Musterprozeß zu gewinnen
Dazu habe ich nicht die nötige juristische Erfahrung! Naiv genug bin ich allerdings Keine Ahnung, was da für Kosten auf mich zukommen würden, abgesehen davon, dass man diesen Prozess vielleicht nicht gewinnen kann.
Wer mich juristisch vertritt, erhält 50% des Gewinns der Werbeeinnahmen
Es sind Features vorgesehen, die so noch nicht in andere Videoportale implementiert wurden.
Gruß, Matthias

Geändert von maze (25.10.2007 um 15:20 Uhr).
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