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| Anzeige Unternehmer A ist von der Mwst. befreit und nimmt Aufträge bei my-hammer.de an. Die abzugebenden Gebote "beinhalten laut my-hammer die Mehrwertsteuer". Was macht nun ein Unternehmer, der nach §19 Abs. 1 UstG von der mwst. befreit ist? 19% vom Rechnungsbetrag abziehen? Oder den vollen Betrag in Rechnung stellen, weil der Preis ja normalerweise die Mwst. beinhaltet, aber der Unternehmer ja lediglich davon befreit ist? Bin gesapnnt auf Eure Meinung! |
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| Befreiung von der MWst. bedeutet: Der Unternehmer ist befreit von der Erstattung der kassierten MWSt. an das Finanzamt, kann dafür die selbst bezahlte MWSt nicht zurückfordern. Das heißt nicht, dass er die nicht bezahlen muss. Um es an einem Beispiel zu erklären: Zitat:
Zitat:
Um jetzt auf die Frage zurückzukommen: Natürlich zahlt A auch den MWSt. Betrag, kann diesen aber nicht beim Finanzamt geltend machen. Dafür muss er auch die MWSt. für seine Umsätze nicht abführen. Für den, der A etwas verkauft, sagen wir mal B, macht es keinen Unterschied, ob A befreit ist oder nicht - wenn B nicht selbst von der MWSt. befreit ist, muss er die 19% ausweisen und natürlich auch an das Finanzamt abführen. |
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| Ich bin mir nicht sicher, dass du mich richtig verstanden hast, daher nochmals A ersteigert über my-hammer einen Auftrag. Das Endgebot ist lt. AGB inkl. Mwst. A ist aber von der Mwst. befreit ==> weist keine mehwertsteuer aus Unternehmer B, der die evtl. berechnete Mwst. ans FA abführen könnte, hat dadurch finanziellen Nachteil und möchte die Rechnung um 19% kürzen, weil er sonst ja diese Kosten ans FA abführen könnte. MUss A diese Kürzung hinnehmen? |
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| Ich glaube du hast mich auch nicht verstanden: Zitat:
Zitat:
Zitat:
Somit schreibt B seine Rechnung wie immer, der Kunde kann ihm doch egal sein. Und welche Nachteile sollte B dadurch haben? Er macht seinen Umsatz und muss seine MWSt. abführen. Das hat doch mit A nicht das Geringste zu tun. Der einzige Unterschied ist, das A die bezahlte MWSt. nicht wiederbekommt. Aber das kann B doch egal sein. |
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| A bezahlt doch aber gar keine Mwst. A ist Auftragnehmer B Auftraggeber A schreibt die Rechnung. B bekommt die Rechnung. A weist keine Mwst. aus, da er befreit ist. B muss Mwst. zahlen, möchte daher die Mwst., die lt. my-hammer AGB im Gebot enthalten, absetzen. B stellt dann fest, dass A keine Mwst. auf der Rechnung ausweist. ==> B kann die Mwst. nicht abführen. ==> B findet das nicht OK |
| Tags: mehrwertsteuer, myhammer |
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