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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 25.10.2007, 23:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.10.2007
Beiträge: 124
Standard Mehrwertsteuer und My-Hammer


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Hallo,

Unternehmer A ist von der Mwst. befreit und nimmt Aufträge bei my-hammer.de an. Die abzugebenden Gebote "beinhalten laut my-hammer die Mehrwertsteuer".

Was macht nun ein Unternehmer, der nach §19 Abs. 1 UstG von der mwst. befreit ist? 19% vom Rechnungsbetrag abziehen?
Oder den vollen Betrag in Rechnung stellen, weil der Preis ja normalerweise die Mwst. beinhaltet, aber der Unternehmer ja lediglich davon befreit ist?

Bin gesapnnt auf Eure Meinung!
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  #2 (permalink)  
Alt 26.10.2007, 09:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Mehrwertsteuer und My-Hammer

Befreiung von der MWst. bedeutet: Der Unternehmer ist befreit von der Erstattung der kassierten MWSt. an das Finanzamt, kann dafür die selbst bezahlte MWSt nicht zurückfordern. Das heißt nicht, dass er die nicht bezahlen muss.

Um es an einem Beispiel zu erklären:
Zitat:
Unternehmer X, nicht MWSt. befreit: X verkauft an den Privatkunden K Ware im Wert von 119 €, inklusive 19% MWst (100 € + 19 €). X kauft dafür Waren im Wert von 59,50 € inkl. 19% MWSt. [50 € + 9,50 €] (z.B. die Rohstoffe für das was er K verkauft).
Da X nicht MWSt. befreit ist, muss er 19 € an das Finanzamt abführen (für das was er verkauft hat), bekommt aber 9,50 € (als bezahlte MWSt.) wieder. In der Umsatzsteuervoranmeldung stehen also 9,50 € Zahlschuld an das Finanzamt.
Als Betriebsausgabe hat X 50 €, als Erlös 100 € (die MWSt. zählt in beiden Fällen ja nicht mehr, da diese separat berechnet wird).
Er hat somit 50 € Betriebsergebnis, nehmen wir das der Einfacheithalber mal als Gewinn, zahlt X am Ende nochmal 20% Steuern (extrem vereinfacht), das Finanzamt bekommt nochmal 10 €.
Zitat:
Unternehmer A, MWSt. befreit: A verkauft an Privatkunden K Ware im Wert von 119 €. MWSt. wird nicht ausgewiesen. A kauft auch Waren im Wert von 59,50 € inkl. 19% MWSt. [die MWSt. ist auf der Rechnung ausgewiesen, aber wen interessiert das]
Da A MWSt. befreit ist, muss er keine Umsatzsteuererklärung machen oder irgendwas abführen.
Als Betriebsausgabe hat A somit 59,50 €, als Erlös 119 € macht 59,50 Betriebsergebnis. Mit den angenommenen 20 % Steuern zahlt A am Ende 11,90 € Steuern.
A muss zwar keine Umsatzsteuer abführen, zahlt aber im Endeffekt mehr Steuern. Da das mit der Höhe des Umsatz sich zugunsten von A veschieben würde sind nur Kleinunternehmer von der MWST. befreit.

Um jetzt auf die Frage zurückzukommen: Natürlich zahlt A auch den MWSt. Betrag, kann diesen aber nicht beim Finanzamt geltend machen. Dafür muss er auch die MWSt. für seine Umsätze nicht abführen.
Für den, der A etwas verkauft, sagen wir mal B, macht es keinen Unterschied, ob A befreit ist oder nicht - wenn B nicht selbst von der MWSt. befreit ist, muss er die 19% ausweisen und natürlich auch an das Finanzamt abführen.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.10.2007, 11:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.10.2007
Beiträge: 124
Standard AW: Mehrwertsteuer und My-Hammer

Ich bin mir nicht sicher, dass du mich richtig verstanden hast, daher nochmals

A ersteigert über my-hammer einen Auftrag.
Das Endgebot ist lt. AGB inkl. Mwst.

A ist aber von der Mwst. befreit
==> weist keine mehwertsteuer aus

Unternehmer B, der die evtl. berechnete Mwst. ans FA abführen könnte, hat
dadurch finanziellen Nachteil und möchte die Rechnung um 19% kürzen, weil er sonst ja diese Kosten ans FA abführen könnte.

MUss A diese Kürzung hinnehmen?
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  #4 (permalink)  
Alt 26.10.2007, 11:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Mehrwertsteuer und My-Hammer

Ich glaube du hast mich auch nicht verstanden:
Zitat:
A ersteigert über my-hammer einen Auftrag.
Das Endgebot ist lt. AGB inkl. Mwst.
So ist das ja auch richtig.
Zitat:
A ist aber von der Mwst. befreit
==> weist keine mehwertsteuer aus
Auch in Ordnung. Aber hat doch damit nichts zu tun.
Zitat:
Unternehmer B, der die evtl. berechnete Mwst. ans FA abführen könnte, hat
dadurch finanziellen Nachteil und möchte die Rechnung um 19% kürzen, weil er sonst ja diese Kosten ans FA abführen könnte.
Hääää? Was für einen Nachteil hat B? B ist erstmal verpflichtet die Mehrwertsteuer auszuweisen, da er ja nicht selbst befreit ist.
Somit schreibt B seine Rechnung wie immer, der Kunde kann ihm doch egal sein. Und welche Nachteile sollte B dadurch haben? Er macht seinen Umsatz und muss seine MWSt. abführen. Das hat doch mit A nicht das Geringste zu tun.

Der einzige Unterschied ist, das A die bezahlte MWSt. nicht wiederbekommt. Aber das kann B doch egal sein.
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  #5 (permalink)  
Alt 26.10.2007, 11:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.10.2007
Beiträge: 124
Standard AW: Mehrwertsteuer und My-Hammer

A bezahlt doch aber gar keine Mwst.

A ist Auftragnehmer
B Auftraggeber

A schreibt die Rechnung.
B bekommt die Rechnung.

A weist keine Mwst. aus, da er befreit ist.
B muss Mwst. zahlen, möchte daher die Mwst., die lt. my-hammer AGB im Gebot enthalten, absetzen.

B stellt dann fest, dass A keine Mwst. auf der Rechnung ausweist.
==> B kann die Mwst. nicht abführen.

==> B findet das nicht OK

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